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Bundesamt für Landwirtschaft

Anerkannte Bodenanalysemethode im ökologischen Leistungsnachweis

(ots)

Ab Anbaujahr 2004/2005 müssen für die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) die Bodenanalysen alle 10 Jahre mit der Ammoniumacetat-EDTA-Methode vorgenommen werden. Für die Düngungsplanung werden für gewisse Böden zusätzlich komplementäre Methoden benötigt. Für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) müssen Betriebe, die nicht gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) von der Bodenuntersuchungspflicht befreit sind, die Böden aller Parzellen nach anerkannten Methoden der Eidg. Forschungsanstalten analysieren lassen. Ab Ernte der Hauptkultur 2004 oder spätestens ab 1. Januar 2005 ist die Ammoniumacetat-EDTA-Methode (AAE10) für die Bodenanalyse obligatorisch. Die Bodenanalysen müssen mindestens alle 10 Jahre vorgenommen werden. Analysen, die älter als 10 Jahre sind, müssen gemäss dieser Methode erneuert werden; in den anderen Fällen muss spätestens vor Ablauf des 10-Jahresintervalls erstmals mit der AAE10-Methode beprobt werden. Auf Anregung der Bodenlabors hat das BLW 1996 beschlossen, für den ÖLN eine einheitliche Bodenuntersuchungsmethode festzulegen. Von den zahlreichen im In- und Ausland verwendeten Methoden ist keine für sämtliche in der Schweiz vorkommenden Böden und für alle Anwendungszwecke (Düngungsplanung, Monitoring der Nährstoffversorgung von Böden) gleichermassen geeignet. In der Schweiz wurden im Feldbau bisher vor allem die CO2- und die Ammoniumacetat-EDTA-Methode (AAE10) verwendet, in den Spezialkulturen die H2O- und die AAE10-Methode. Die AAE10-Methode extrahiert im Gegensatz zu den CO2- und H2O-Methoden auch einen Teil der schwerer löslichen Phosphorfraktion. Die Phosphorreserven im Boden, ein wesentliches Element der Nährstoffversorgung von Böden, werden dadurch besser erfasst. Die Bodenfruchtbarkeit ist ein wichtiger Indikator zur Überwachung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaftspolitik. Die AAE10-Methode kann zurzeit gemäss den aktuellen „Grundlagen für die Düngung im Acker- und Futterbau“ (GRUDAF) in höchstens 70 Prozent der Böden für die Düngungsplanung korrekt interpretiert werden. Vor allem bei kalkhaltigen und tonreicheren Böden ist das Interpretationsschema für diese Methode noch ungenügend. Für die Düngungsplanung und -beratung ist bei Böden, die mit der AAE10- Methode nicht interpretiert werden können, vorderhand zusätzlich die CO2- oder die H2O-Methode gemäss den Empfehlungen der Düngungsrichtlinien der Forschungsanstalten für die einzelnen Kulturengruppen einzusetzen. Auf dieser Basis kann die optimale Bemessung der Grunddüngung auch auf den für die AAE10-Methode problematischen Böden erfolgen sowie eine gleichmässige Verteilung der Nährstoffe auf die verschiedenen Parzellen eines Betriebes sichergestellt werden. Für weitere Auskünfte: Victor Kessler, Sektion Ökologische Direktzahlungen, Tel. 031 323 31 34 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst

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