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Bundesamt für Landwirtschaft

Auflage der AOC 'Raclette du Valais'

Bern (ots)

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird morgen
das Gesuch um Registrierung der geschützten Ursprungsbezeichnung
(GUB/AOC) für 'Raclette du Valais' im Schweizerischen
Handelsamtsblatt veröffentlicht. Der Walliser Milchverband ersuchte
um den Schutz dieser Bezeichnung.
Durch das veröffentlichte Eintragungsgesuch soll der Gebrauch des
Begriffs 'Raclette' auf die im Kanton Wallis produzierten Käse
beschränkt werden, welche die Bedingungen des Pflichtenhefts
'Raclette du Valais' erfüllen. Der 'Raclette du Valais' ist ein aus
Vollmilch hergestellter Rohmilchkäse. Die Gewohnheit, den Käse zu
braten und zu schaben ist im Wallis seit dem 16. Jahrhundert
nachgewiesen. Der Name 'Raclette' wurde 1874 erstmals schriftlich
erwähnt, war jedoch bereits lange vorher im lokalen Dialekt üblich.
Heute ist 'Raclette du Valais' eines der wichtigsten Erzeugnisse aus
der Region. Er wird nicht nur geschmolzen sondern auch als
Schnittkäse gegessen.
Viele Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind weitherum bekannt und
tragen traditionelle, oft berühmte Namen, die nicht selten
missbräuchlich für Nachahmungen verwendet werden. Dies schadet sowohl
den Konsumenten, weil die Unterscheidung zwischen Original und
Nachahmungen verunmöglicht wird, als auch den Produzenten, indem der
gute Ruf ihres Produkts für Erzeugnisse genutzt wird, die nichts mit
dem Original zu tun haben, und dadurch verloren geht.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich die traditionellen Gebietsnamen von landwirtschaftlichen
Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des
entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die
sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die
Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Binnen einer
Frist von drei Monaten haben Personen, die ein schutzwürdiges
Interesse geltend machen können, und die Kantone die Möglichkeit,
Einsprache zu erheben.
Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen
Angaben zählt heute fünf Eintragungen: L'Etivaz (GUB), Rheintaler
Ribel (GUB), Bündnerfleisch (GGA), Tête de Moine oder Fromage de
Bellelay (GUB) und Gruyère (GUB).

Kontakt:

Frèdèric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
Tel. +41 31 322 26 29;
Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Rechtsdienst, Tel. +41 31 322 25 39;

Bundesamt für Landwirtschaft, Presse- und Informationsdienst.

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