Anpassung des GloBE-Gesetzes an neue Safe-Harbour-Regelungen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz) sowie des Gesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) genehmigt.
Die Vorlage dient insbesondere der Stärkung von Rechtssicherheit, Effizienz und Planungssicherheit im Bereich der globalen Mindestbesteuerung.
Liechtenstein setzt seit dem 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen gemäss den GloBE-Mustervorschriften des OECD/G20-Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (IF on BEPS) um. Diese beinhalten auch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Berechnung der Ergänzungssteuern vorzunehmen (sog. Safe Harbour), um den betroffenen Unternehmensgruppen administrative Erleichterungen zu bieten. Anfang 2026 wurden diese Bestimmungen durch das IF on BEPS umfassend aktualisiert, was eine entsprechende Anpassung des nationalen Rechts erforderlich macht.
Neue Safe-Harbour-Regelungen
Neu geschaffen wurde insbesondere der "Side-by-Side Safe Harbour", der aufgrund der US-amerikanischen Hinzurechnungsbesteuerung eine weitgehende Ausnahme für Unternehmensgruppen mit einer US-Muttergesellschaft vorsieht. Ausserdem soll eine vereinfachte Berechnung des Effektivsteuersatzes für Hochsteuerländer möglich sein, wenn bei einer exakten Berechnung anhand der GloBE-Mustervorschriften ein Effektivsteuersatz von mindestens 15 % zu erwarten ist ("Simplified ETR Safe Harbour"). Der bestehende "Transitional CbCR Safe Harbour" wird um ein weiteres Jahr verlängert und der Substance Based Tax Incentives Safe Harbour sieht substanzbasierte Steuerbegünstigungen vor.
Die Einführung der Safe-Harbour-Regelungen durch Liechtenstein ist eine zentrale Voraussetzung, dass Liechtenstein den Qualifizierungsstatus der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung weiterhin in Anspruch nehmen kann und administrative Erleichterungen für betroffene Unternehmensgruppen wirksam angewendet werden können. Im AIA-Gesetz wird ein Verweisfehler beseitigt.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li