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Fürstentum Liechtenstein

Umsetzung der Richtlinie CRD VI: Anpassung des Bankengesetzes stärkt Stabilität und Marktintegrität

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. April 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage soll insbesondere die Rechtssicherheit, Transparenz, Verhältnismässigkeit, Effizienz und Marktintegrität stärken.

Mit der Anpassung des Bankengesetzes werden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) vollständig in nationales Recht überführt. Damit erfolgt die abschliessende Umsetzung der Basel-III-Reform und eine Angleichung des liechtensteinischen Aufsichtsrahmens an die aktuellen europäischen Standards. Der Regelungsbereich umfasst insbesondere die Banken-, Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht und stellt die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems sicher.

Die Vorlage beinhaltet wesentliche Weiterentwicklungen im Bereich Governance, Risikomanagement und Aufsicht. Neu geregelt werden unter anderem der Zugang von Drittstaatsbanken zum EWR-Binnenmarkt und die Qualifikations- und Zuverlässigkeitsanforderungen für Leitungsorgane und Schlüsselfunktionen. Auch hinsichtlich der Berücksichtigung von ESG-Risiken und der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptowerten kommt es zu Änderungen. Zudem werden die internen Kontrollfunktionen in Banken gestärkt und neue Genehmigungs- und Anzeigepflichten für wesentliche Transaktionen eingeführt. Für Zweigstellen aus Drittstaaten wird ein einheitliches Bewilligungs- und Aufsichtsregime mit spezifischen Kapital-, Liquiditäts- und Organisationsanforderungen geschaffen.

Ziel der Vorlage ist es, die Robustheit des Bankensektors zu erhöhen, nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein langfristig zu sichern. Die Anpassungen verbessern die Nachvollziehbarkeit des Aufsichtsrahmens, stärken die Marktintegrität und tragen zur wirksamen Steuerung neuer Risiken - insbesondere im Bereich ESG und Digitalisierung - bei.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich im Juni 2026 in erster Lesung behandeln. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der von der Regierung verabschiedete Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li

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