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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Cybersicherheit (Cybersicherheitsgesetz; CSG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Juli 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Umsetzung der "NIS-Richtlinie" (Richtlinie (EU) 2016/1148) über Massnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union sowie die Durchführung der Verordnung (EU) 2021/887 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren) verabschiedet.

Die sogenannte NIS-Richtlinie regelt insbesondere Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste sowie die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen nationalen Behörde in Bezug auf die Überwachung dieser Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie wird weiters ein Computer-Notfallteam (CSIRT) benannt, welches sich europaweit vernetzt und in Liechtenstein bei der Bewältigung von Risiken und Cybersicherheitsvorfällen unterstützt.

Zudem wird die Grundlage für das Nationale Koordinierungszentrum Cybersicherheit geschaffen, welches als Teil des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren im EWR zusammen mit dem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit (ECCC) den neuen europäischen institutionellen Rahmen zur Unterstützung der Innovations- und Industriepolitik im Bereich der Cybersicherheit bildet.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. September 2022.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47

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