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Fürstentum Liechtenstein

COVID-19: Empfehlung zur eigenverantwortlichen Selbstisolation ab 1. April

Vaduz (ots)

Ab Freitag, 1. April 2022 gibt es bei einer Covid-19-Erkrankung keine amtlich verordnete Isolation mehr. Die Pandemie ist nicht vorbei: Es stecken sich jeden Tag viele Personen mit dem Virus an. Daher sind Personen mit Krankheitssymptomen weiterhin aufgerufen, sich testen zu lassen und sich nun eigenverantwortlich zu isolieren, um Ansteckungen zu vermeiden.

Das aktive Contact Tracing wird per Ende März eingestellt, ab dem 1. April werden keine Anordnungen und Aufhebungen zur Isolation mehr verschickt. Alle positiv getesteten Personen erhalten jedoch weiterhin ein Genesungszertifikat nach EU-Vorgaben, das ab dem 11. Tag nach dem positiven Laborbefund und für 180 Tage ab dem Laborbefund gültig ist.

Auf der Labormeldung zum positiven Befund ist ein Link auf eine Information des Amtes für Gesundheit zur empfohlenen eigenverantwortlichen Selbstisolation aufgeschaltet. Ziel der Selbstisolation ist es, dass der Kontakt zu anderen Menschen - auch im Freien - möglichst vermieden wird, Menschenansammlungen gemieden werden und dass bei Kontakt mit anderen Menschen eine Maske (wenn möglich: eine FFP2-Maske) getragen wird. Gemeinsam mit anderen Menschen genutzte Räume sollen regelmässig und gründlich gelüftet werden. Diese Empfehlungen gelten auch für positiv getestete Personen, die keine Krankheitssymptome haben.

Unverändert gilt weiterhin, dass Personen, die über ihren Gesundheitszustand besorgt sind und sich beraten lassen möchten, sich an Ihre Hausärztin bzw. an Ihren Hausarzt oder an den ärztlichen Notfalldienst +423 230 30 30 wenden sollen.

Neu ist ab Freitag beim Amt für Gesundheit unter der Nummer der bisherigen Impfhotline +423 236 76 45 eine zentrale Corona-Hotline eingerichtet. Bei dieser Nummer werden verschiedene Themen zusammengefasst: Es können dort Fragen zur empfohlenen Selbstisolation, zu Impfterminen und zu Zertifikaten gestellt werden. Aufgrund der aktuellen Lage und dem weitgehenden Wegfall von verpflichtenden Vorgaben wird diese Hotline an Bürotagen jeweils am Vormittag besetzt sein.

Eine Infektion mit einer der aktuell vorherrschenden Virusvarianten ohne zusätzliche Impfung führt nicht zu einer ausreichenden Immunität und somit nicht zum Schutz vor Infektionen mit anderen Virusvarianten und potenziell schwerwiegenden Krankheitsverläufen. Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, wird daher empfohlen, sich impfen zu lassen. Ein vollständiger Impfschutz schützt vor länger anhaltenden oder verzögert auftretenden Beschwerden im Rahmen einer Post- oder Long-Covid-Erkrankung.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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