Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Regierung aktiviert vorübergehende Schutzgewährung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am 15. März 2022 die Verordnung über die vorübergehende Schutzgewährung für bestimmte Personengruppen aus der Ukraine (Ukraine-SchutzV) beschlossen. Die Ukraine-SchutzV- tritt am Mittwoch, 16. März 2022 in Kraft. Die davon betroffenen Personen können damit schnell Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus erhalten. Gleichzeitig wird das Asylsystem entlastet, da kein ordentliches Asylverfahren durchgeführt werden muss.

Auf Basis der Ukraine-SchutzV kann das Ausländer- und Passamt (APA) bei Asyl- oder Schutzgesuchen von Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, nach der Registrierung in einem verkürzten Verfahren den Schutzstatus aussprechen. Auch Personen, die bereits in Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt ein Asylgesuch gestellt haben, können nun ebenfalls einen Schutzstatus erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die vorübergehende Schutzgewährung ist ein rückkehrorientierter Aufenthaltsstatus. Bei einer wesentlichen Verbesserung der Situation ist vorgesehen, dass die Schutzgewährung von der Regierung aufgehoben wird und eine Rückkehr in die Ukraine ermöglicht wird.

Personen mit vorübergehendem Schutz (S) haben weitgehend dieselben Rechte wie Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Sie erhalten einen Ausweis S, der über den Aufenthalts-Status Auskunft gibt. Zudem sind Fürsorgeleistungen, Taschengeld, Unterbringung und Betreuung und die im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung anfallenden Prämien und Kostenbeteiligungen gemäss Asylgesetz (AsylG) gewährleistet. Der Schutzstatus erlaubt es schulpflichtigen Kindern, die Schule zu besuchen und Erwachsenen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Letzteres bedingt jedoch die vorgängige Zustimmung des APA.

Betroffene Personen, deren Gesuch bisher noch nicht beim APA registriert ist, werden ersucht, einen Termin mit dem APA für die Registrierung des Gesuchs unter asyl@llv.li zu vereinbaren. Weitere Informationen werden auf der Webseite des APA publiziert. Personen, die bereits ein Asylgesuch gestellt haben, müssen das APA nicht nochmals kontaktieren. Hier wird der Schutzstatus nach Inkrafttreten der Verordnung automatisch geprüft. Der Entscheid zur Schutzgewährung erfolgt auf Basis einer Einzelfallprüfung durch das APA.

Unabhängig von der Schutzgewährung können Ukrainer weiterhin visumfrei nach Liechtenstein einreisen und sich dort rechtmässig 90 Tage aufhalten.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Julia Walch, Ausländer- und Passamt
T +423 236 63 02

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 16.03.2022 – 08:26

    Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. März 2022 eine Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren beschlossen. Die Änderungen dienen einerseits dem Nachvollzug von in der Vergangenheit erfolgten Änderungen im Personen- und Gesellschaftsrecht sowie im Sachenrecht und andererseits der Klärung von Rechtsunsicherheiten ...

  • 15.03.2022 – 14:04

    Abänderung des Anhang 4 der Sorgfaltspflichtverordnung

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 15. März 2022 die Verordnung über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) verabschiedet. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/229 vom 7. Januar 2022 betreffend die Aufnahme von Burkina Faso, Haiti, Jordanien, die Kaimaninseln, Mali, Marokko, die Philippinen, Senegal und Südsudan in die Tabelle unter Nummer I des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) ...