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Fürstentum Liechtenstein

Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. März 2022 eine Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren beschlossen.

Die Änderungen dienen einerseits dem Nachvollzug von in der Vergangenheit erfolgten Änderungen im Personen- und Gesellschaftsrecht sowie im Sachenrecht und andererseits der Klärung von Rechtsunsicherheiten der Abteilungen Grundbuch und Handelsregister in der Praxis. Mit den Anpassungen werden vor allem Gebührentatbestände für Leistungen des Amtes für Justiz vorgesehen, für welche bislang eine entsprechende Gebührenvorschrift fehlt. Zudem werden einzelne Gebührenbestimmungen mangels Praxisrelevanz aufgehoben.

Die Änderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren bringt bis auf wenige Ausnahmen keine Gebührenerhöhungen mit sich, sondern dient ausschliesslich der Rechtssicherheit sowie der Gebührentransparenz.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42

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