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Fürstentum Liechtenstein

Regierung revidiert die CO2-Verordnung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am 7. Dezember 2021 die Abänderung der CO2-Verordnung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 wird die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe von heute 96 auf 120 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Die Regierung hat zudem entschieden, die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper analog zur Schweiz anzupassen. Diese Änderungen dienen dem Klimaschutz.

Die CO2-Abgabe wird seit 2008 auf alle fossilen Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas erhoben und dient als Umweltlenkungsabgabe mit dem Ziel, die Verbraucher zu einem effizienteren Einsatz von fossilen Brennstoffen oder zu einem Wechsel hin zu erneuerbaren Energien zu motivieren. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt sie neu 120 Franken pro Tonne CO2. Die Erträge aus der CO2-Abgabe aus der Wirtschaft werden grösstenteils wieder an die Wirtschaft zurückverteilt. Zusätzlich haben bestimmte Unternehmen die Möglichkeit, verbindliche Verminderungsverpflichtungen einzugehen und sich im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreien zu lassen.

Mit der revidierten CO2-Verordnung werden zudem die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper angepasst. Die Fahrzeuge, welche von den Autoimporteuren in die Schweiz oder in das Fürstentum Liechtenstein eingeführt und erstmals zugelassen werden, müssen die geltenden CO2-Zielwerte einhalten. Wenn die importierten Fahrzeuge zu viel CO2 ausstossen, müssen die Importeure eine Sanktion bezahlen. Bis anhin konnten die Importeure in einer Übergangsphase einen Teil ihrer Personenwagen von der Überprüfung der CO2-Zieleinhaltung ausschliessen. Auch Fahrzeuge von Nischen- und Kleinherstellern werden unter dieselben Vorgaben wie die übrigen Fahrzeuge fallen.

Mit der Abänderung der CO2-Verordnung kommt die Regierung dem im Jahr 2010 mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag über Umweltabgaben nach. Hiernach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in sein Landesrecht. Der Vollzug der CO2-Vorschriften wird zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Heike Summer, Amt für Umwelt
T +423 236 61 96

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