Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen aktualisiert

Vaduz (ots)

In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, eine Nicht- und/oder Betriebsunfallversicherung abzuschliessen, die Hälfte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ("Krankenkassenprämie") zu vergüten sowie eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Hierbei gelten verschiedene Voraussetzungen. So müssen beispielsweise die AHV-Beiträge nur bis 65 Jahre gezahlt werden, eine Nichtbetriebsunfallversicherung ist erst ab 8 Stunden Arbeitsleistung pro Woche zwingend abzuschliessen und Pensionskassenbeiträge müssen erst ab CHF 13'920 Jahreseinkommen bezahlt werden. Zudem sind mehrere Behörden bzw. Stellen involviert, was für den Bürger einen hohen Aufwand verursacht.

Wer eine Reinigungsfachkraft oder eine Hilfe für Gartenarbeiten im Teilzeitpensum angestellt hat, weiss, dass die korrekte Abrechnung der Sozial- und Steuerabgaben nicht ganz einfach ist. Insbesondere bei der Anstellung von nur sehr kleinen Pensen, wie beispielsweise einer Reinigungskraft, die nur einen Tag in der Woche beschäftigt wird, erscheint der Aufwand für eine korrekte Abrechnung sehr hoch und kompliziert.

Merkblatt und Muster-Lohnabrechnung sollen Abhilfe schaffen

Das Ministerium für Gesellschaft hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bereits in den Vorjahren ein Merkblatt betreffend die Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten ausgearbeitet. Das für das Jahr 2022 aktualisierte Merkblatt ist nun auf der Homepage des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur unter

https://www.regierung.li/leitfaden-lohnabrechnung

verfügbar. Dieses Merkblatt wird jährlich überprüft und im Bedarfsfall angepasst, sodass dem Bürger stets eine aktuelle Version zur Verfügung steht. Zudem wird den Bürgern neu ein Muster für eine Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt, um die Abrechnung in der Praxis zu erleichtern.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 09.12.2021 – 08:28

    Campylobacter-Infektion durch rohes Geflügelfleisch verhindern

    Vaduz (ots) - Krankmachende Bakterien kommen auf rohem Geflügelfleisch häufig vor. Mit der kommenden Weihnachtszeit werden die Infektionen mit dem Bakterium Campylobacter wieder zunehmen. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen rät deswegen zur strikten Beachtung des Zwei-Teller-Prinzips. Wer ganz sicher gehen will, soll kein rohes Geflügelfleisch auf den Tisch stellen, sei es für Fondue Chinoise, ...

  • 07.12.2021 – 18:59

    Omikron-Fall in Liechtenstein nachgewiesen

    Vaduz (ots) - Ein am Wochenende gemeldeter Verdachtsfall einer Infektion mit der Omikron-Variante des Coronavirus wurde zwischenzeitlich durch eine Sequenzierung bestätigt. Es handelt sich somit um den ersten bestätigten Omikron-Fall in Liechtenstein. Dank des umsichtigen Verhaltens der erkrankten Person, welche von einer Reise im südlichen Afrika zurück nach Liechtenstein gekehrt ist, gibt es keine engen ...

  • 07.12.2021 – 15:48

    COVID-19: Regierung setzt den am Freitag kommunizierten Plan mittels Verordnung um

    Vaduz (ots) - Gemäss Ankündigung vom vergangenen Freitag hat die Regierung am Dienstag, 7. Dezember 2021 angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen die Massnahmen gegen die Pandemie verstärkt. Die entsprechenden Änderungen in der Covid-19-Verordnung treten gleichentags in Kraft. Ab sofort gilt die 3G-Pflicht bei allen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ...