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Fürstentum Liechtenstein

COVID-19: Auffrischimpfungen und zusätzliche Zertifikate

Vaduz (ots)

Die schweizerische Arzneimittelbehörde Swissmedic hat kürzlich die beiden mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 für Auffrischimpfungen zugelassen. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) wird die Auffrischimpfung allen Personen empfohlen, die 65 Jahre oder älter sind, in Alters- oder Pflegeeinrichtungen wohnen oder chronische Krankheiten mit dem höchsten Risiko haben. Schwer immundefiziente Personen können eine dritte Impfung erhalten.

In Liechtenstein werden Auffrischimpfungen in einem ersten Schritt den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen vor Ort verabreicht. Zudem bekommen doppelt Geimpfte, die 80 Jahre oder älter sind, bei Terminen in den Gemeinden ab Mitte November eine Auffrischimpfung (Termine siehe Kasten).

Alle Einwohnerinnen und Einwohner über 80 Jahren erhalten ein persönliches Schreiben von der Regierung mit Informationen zum Impftermin sowie zur telefonischen Anmeldung. Der Versand der Einladungen zur Auffrischimpfung erfolgt gestaffelt nach Gemeinde gemäss Abfolge der Anmelde- und Impftermine. Alle Impfwilligen werden gebeten, zum Impftermin eine Identitätskarte und das Impfbüchlein mitzubringen.

Ebenfalls bei den Impfterminen in den Gemeinden können schwer immundefiziente Personen ihre Auffrischimpfung erhalten. Sie benötigen dafür ein ärztliches Attest und können sich unter der Impfhotline (+423 236 76 45) anmelden.

Einwohnerinnen und Einwohner zwischen 65 und 79 Jahren werden ihre dritte Impfung Anfang 2022 in einem neuen Impfzentrum an einem zentralen Standort erhalten. Sie werden zu gegebener Zeit in persönlichen Schreiben über Anmeldung, Zeitraum und Ort der Impfungen informiert.

Zertifikate für Genesene mit Antikörpertest

Ab dem 16. November können Covid-19-Zertifikate für Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) belegen können, dass sie genesen sind und über Antikörper verfügen. Die Gültigkeitsdauer dieses Zertifikats ist auf 90 Tage beschränkt. Das neue Zertifikat orientiert sich an der Schweiz und wird in die Covid-19-Verordnung aufgenommen. Der Test ist kostenpflichtig.

Das Zertifikat ist nur in der Schweiz und in Liechtenstein gültig. Es entspricht nicht den EU-weiten Vorgaben und wird nicht in die eID.li aufgenommen. Die betreffende Person erhält den Befund und einen Link auf das Antikörperzertifikat mittels E-Mail direkt vom Labor für Probenentnahmen, die nach dem 15. November erfolgen. Das Zertifikat kann mittels SMS-Code vom Labor an die betreffende Person als PDF heruntergeladen und über die Schweizer Aufbewahrungsapp "Covid-Certificate" auf dem Mobilgerät gespeichert werden. Dabei findet keine Speicherung der Daten in einem zentralen System statt.

Das Genesungszertifikat auf der Grundlage eines Antikörpertests berechtigt während 90 Tagen zum Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben oder zu Veranstaltungen, bei denen der Zugang auf Personen mit einem Covid-19-Zertifikat beschränkt ist.

Gültigkeitsdauer des Genesungszertifikats verlängert

Zurzeit erhalten Personen, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können, ein Covid-19-Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Aktuelle wissenschaftliche Daten haben nun gezeigt, dass Menschen nach einer Covid-19-Infektion länger vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation geschützt sind. Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Genesene wurde deshalb auf 12 Monate verlängert.

Die Anpassung soll ebenfalls am 16. November in Kraft treten und vorderhand nur in Liechtenstein und der Schweiz bzw. für die Rückreise nach Liechtenstein oder in die Schweiz gelten. Auf europäischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen auf Grundlage der diesbezüglichen EU-Verordnung.

Beim Prüfvorgang mit der auch in Liechtenstein vorgegebenen Schweizer "Covid-Check"-App wird aber während einer Zeitdauer von 365 Tagen eine Gültigkeit attestiert. Bereits erstellte Genesungszertifikate müssen nicht ersetzt werden. Personen, die als genesen gelten, deren positiver PCR-Test weniger als ein Jahr zurück liegt und die im Sommer 2021 anlässlich der Einführung der Covid-Zertifikate kein Genesungszertifikat erhalten haben, wird automatisch ein Genesungszertifikat ausgestellt. Das Zertifikat wird auch auf der eID.li dargestellt.

Befreiung von der Kontaktquarantäne

Beide Neuerungen bezüglich Zertifikate haben einen direkten Einfluss auf die Kontaktquarantäne: Während ihrer nationalen Gültigkeit befreien beide Zertifikate die Inhaberinnen und Inhaber von einer Kontaktquarantäne.

Termine für Auffrischimpfungen für Personen über 80 Jahren

  • Ruggell, Gemeindesaal, 22. November 2021, 9.30 bis 11.30 und 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Balzers, Gemeindesaal, 24. November 2021, 9.30 bis 18.00 Uhr
  • Schaan und Planken: Schaan, Foyer SAL, 29. November 2021, 9.30 bis 18.00 Uhr
  • Triesen und Triesenberg: Triesen, Gemeindesaal, 1. Dezember 2021, 9.30 bis 18.00 Uhr
  • Gamprin-Bendern und Schellenberg: Gamprin, Gemeindesaal, 2. Dezember 2021, 9.30 bis 11.30 und 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Eschen-Nendeln: Eschen, Gemeindesaal, 6. Dezember 2021, 9.30 bis 11.30 und 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Mauren-Schaanwald: Schaanwald, Saal Zuschg, 10. Dezember 2021, 9.30 bis 11.30 und 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Vaduz, Rathaussaal, 13. Dezember 2021, 9.30 bis 18.00 Uhr

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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