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Fürstentum Liechtenstein

Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021 einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes verabschiedet, mit welchem diverse Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) aus der aktuellen vierten Evaluationsrunde umgesetzt werden.

Liechtenstein, das seit 2010 Mitglied von GRECO - einem Teilabkommen des Europarats - ist, befindet sich nach drei erfolgreichen Evaluationsverfahren in der vierten Evaluationsrunde. Das Ziel der aktuellen Evaluationsrunde ist die Korruptionsbekämpfung in Bezug auf Mitglieder des Landtages sowie Richter und Staatsanwälte. Im aktuellen Evaluationsbericht richtet GRECO 16 Empfehlungen an Liechtenstein.

Der Bericht und Antrag beschäftigt sich mit den Empfehlungen betreffend Richter und Staatsanwälte, insoweit Gesetzesänderungen erforderlich sind. Dabei geht es um die Stärkung der Rolle der Gerichte im Auswahlverfahren der Richter, die öffentliche Ausschreibung aller Richterstellen, die Einführung eines ausdrücklichen gesetzlichen Integritätserfordernisses für Staatsanwälte sowie die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit von Staatsanwälten aus wesentlichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.

Liechtenstein muss GRECO bis zum 31. März 2022 über die getroffenen Umsetzungsmassnahmen Bericht erstatten.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 60 85

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