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Fürstentum Liechtenstein

Vorbereitung der online-Anmeldung für Risikopatienten

Vaduz (ots)

Ende März wird die Anmeldung der Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins mit den Jahrgängen 1952 und jünger über ein Online-Anmeldesystem ermöglicht. Die Terminvergaben erfolgen dann automatisiert und nicht mehr über die Gemeinde-Hotlines. Personen, welche aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, erhalten bei der Terminvergabe Priorität. Sie müssen die Zugehörigkeit zur Hochrisikogruppe mit einer ärztlichen Bestätigung belegen.

Seit Mitte Januar 2021 wird in Liechtenstein gegen das Coronavirus geimpft. Gegenwärtig stehen zwei Impfstoffe der Hersteller Pfizer/BioNTech und Moderna zur Verfügung. Bezüglich der Liefermengen und der Lieferzeitpunkte gibt es leider immer wieder Veränderungen, die zur Anpassung der Zeitpläne zwingen. Die systematische Vorgehensweise bei der Terminvergabe hat sich bisher sehr bewährt und es mussten bisher keine vereinbarten Termine abgesagt oder verschoben werden.

Impfungen in Alters- und Pflegeheimen sowie im Gesundheitsbereich

Zunächst wurden in Liechtenstein die Bewohnerinnen und Bewohner in den Häusern der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK), der Lebenshilfe Balzers sowie des Heilpädagogischen Zentrums geimpft. Parallel dazu erhielt auch das in den jeweiligen Häusern tätige Pflegepersonal die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Diese Impfungen konnten Mitte Februar bereits abgeschlossen werden. Ebenfalls im Februar konnten die Impfungen des exponierten Personals der medinischen und pflegerischen Grundversorgung abgeschlossen werden.

Impfungen der Personen ab 70 Jahren

Seit Mitte Februar werden die Einwohnerinnen und Einwohner in absteigendem Alter für die Impfungen berücksichtigt. Die Personen werden mit einem persönlichen Schreiben informiert. Die Anmeldung erfolgt telefonisch bei der Hotline in der jeweiligen Wohngemeinde. Gegenwärtig sind Anmeldungen für die Jahrgänge 1945 und älter möglich und die Impfungen werden derzeit durchgeführt. Die Personen mit den Jahrgängen 1951 und älter werden in den nächsten Wochen informiert, sobald eine Anmeldung auch für sie möglich ist.

Impfungen der Personen unter 70 Jahren

Ab Ende März ist eine Anmeldung der Jahrgänge 1952 und jünger möglich. Die Anmeldungen erfolgen nicht mehr telefonisch über die Hotlines, sondern über ein Online-Anmeldesystem über die Homepage www.impfung.li. Das genaue Datum der Aufschaltung dieses Anmeldesystems wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Personen mit Vorerkrankungen

Personen, welche aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, können dies bei der Online-Anmeldung angeben und erhalten bei der Terminvergabe Priorität. Diese Priorität wird aber nur Personen mit ganz bestimmten Vorerkrankungen gewährt, bei denen beobachtet wurde, dass eine Infektion mit dem Coronavirus ein besonders hohes Risiko darstellt. Personen, die an Vorerkrankungen leiden, sollten sich vor der Anmeldung erkundigen, ob sie in die Gruppe der prioritär zu behandelnden Personen gehören. Dazu dient die weiter unten angegebene Liste von Erkrankungen. Im Zweifelsfall sollte mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt abgeklärt werden, ob eine dieser Erkrankungen vorliegt. Die Arztpraxis muss das Vorhandensein einer dieser Vorerkrankungen mit einem Attest bestätigen. Dieses Attest muss vor der Impfung im Impfzentrum vorgewiesen werden. Ohne ärztliche Bestätigung kann keine Priorisierung bei der Impfung erfolgen.

Liste der Vorerkrankungen

Die folgende Liste des Schweizer Bundesamts für Gesundheit gibt einen Überblick der chronischen Krankheiten, die zu einem ärztlichen Attest und einer prioritären Impfung berechtigen.

  • Sie nehmen Medikamente gegen hohen Blutdruck und haben dennoch regelmässig einen Blutdruck über 160 mmHg.
  • Sie haben gleichzeitig einen hohen Blutdruck und eine Erkrankung am Herz oder den Nieren.
  • Sie haben Bluthochdruck und eine Herzschwäche.
  • Sie haben eine Herzerkrankung, bei welcher Sie trotz Medikamenten unter Atemnot oder Brustschmerzen leiden
  • Sie haben eine schwere Form von Diabetes mit unzureichend kontrollierbaren Blutzuckerwerten oder Folgeerkrankungen an anderen Organen.
  • Sie haben eine sehr schwere Lungenerkrankung, dazu gehören neben anderen Krankheiten auch Lungenfibrose oder eine schwere Form von COPD. Medikamentös gut eingestelltes Asthma gehört nicht zu diesen Hochrisiko-Erkrankungen.
  • Sie haben eine Leberzirrhose, bei der die Funktion der Leber stark eingeschränkt ist. Hierdurch ist es bereits zu weiteren Folgen wie zum Beispiel Flüssigkeit im Bauchraum ("Aszites"), Krampfadern in der Speiseröhre ("Varizen") oder eine eingeschränkte Funktion anderer Organe (Niere oder Gehirn) gekommen.
  • Die Funktion Ihrer Nieren ist sehr stark eingeschränkt.
  • Sie haben eine schwere Form einer der folgenden entzündlichen Erkrankungen und erhalten das Immunsystem unterdrückende Medikamente: Lupus erythematodes, schwere entzündliche Gelenkserkrankung (rheumatoide Arthritis), Psoriasis (starke Schuppenflechte), chronisch entzündliche Darmerkrankungen (z.B. Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa).
  • Sie sind stark übergewichtig (BMI von >=35 kg/m²).
  • Sie sind Organempfänger und nehmen deshalb das Immunsystem unterdrückende Medikamente oder warten auf eine Organtransplantation.
  • Sie werden aktuell aufgrund einer Krebserkrankung behandelt. Dazu zählen auch Krebserkrankungen des Blutes (Leukämien).
  • Sie haben eine HIV-Infektion und die Erkrankung ist aktuell nicht gut unter Kontrolle (CD4+ < 200 µl).

Empfehlung der Regierung

Die Regierung empfiehlt, dass sich Personen mit Vorerkrankungen jetzt schon auf die Online-Anmeldung vorbereiten, indem sie prüfen, ob sie zu einer prioritären Impfung berechtigt sind. Das ärztliche Attest wird zwar erst beim Erscheinen im Impfzentrum benötigt, es ist aber empfehlenswert, dieses schon in den nächsten Wochen zu besorgen, damit sich die Anfragen bei den Arztpraxen über einen längeren Zeitraum verteilen.

Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, sollten sich im Freundes- und Bekanntenkreis eine Vertrauensperson suchen, welche für sie die Anmeldung tätigt. Für eine Anmeldung wird ein Zugang zum Internet benötigt und ein Mobiltelefon, da sämtliche Benachrichtigungen per SMS erfolgen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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