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Fürstentum Liechtenstein

Einschränkungen beim Grenzübertritt nach Österreich

Vaduz (ots)

Ab Mittwoch, 10. Februar 2021, müssen Personen, die nach Österreich einreisen, sich vorab online registrieren und beim Grenzübertritt einen negativen Coronavirus-Test vorweisen. Von der Regelung sind nicht nur Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein, sondern auch Pendler, die in Österreich wohnen und in Liechtenstein arbeiten, betroffen.

Die Regierung der Republik Österreich hat am 3. Februar 2021 Anpassungen der österreichischen COVID-19-Einreiseverordnung beschlossen. Die Änderungen treten am Mittwoch, 10. Februar 2021, in Kraft und haben weitreichende Auswirkungen auch auf den gesamten Personenverkehr zwischen Liechtenstein und Österreich. Nach intensivem Austausch mit den Behörden in Vorarlberg, konnten die offenen Fragen in der Zwischenzeit geklärt werden.

Registrierungspflicht vor Einreise

Einreisende nach Österreich sind dazu verpflichtet, vorab bestimmte Informationen mittels eines digital ausfüllbaren Formulars zur Verfügung zu stellen. Ohne Registrierung ist eine Einreise nicht möglich. Von der Registrierungspflicht sind auch Kinder und Jugendliche umfasst. Die Registrierung erfolgt über das Pre-Travel-Clearance Online-Formular unter www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de. Die Registrierung muss einmal pro Woche erneuert werden.

Negativer Coronavirus-Test für Einreise zwingend

Pendler, die zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder um den Lebenspartner zu besuchen nach Österreich einreisen, müssen ein ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis mitzuführen und bei einer Kontrolle vorlegen. Für sie entfällt die Pflicht für eine zehntägige Quarantäne. Das Testergebnis darf bei der Einreise nicht älter als sieben Tage sein (ab dem Zeitpunkt der Probenennahme). Akzeptiert werden sowohl molekularbiologische Tests (PCR-Tests) also auch Antigen-Tests (Schnelltests).

Tests für Pendler mit Wohnsitz in Österreich

Personen, die in Österreich wohnen und nach Liechtenstein einreisen, weil sie beispielsweise dort arbeiten, benötigen für die (Rück-) Einreise nach Österreich ebenfalls ein negatives Testergebnis. In Österreich stehen Testkapazitäten in Testzentren zur Verfügung und diese Kapazitäten werden massiv ausgebaut. So sollen ab der nächsten Woche 50'000 Tests pro Woche zur Verfügung stehen. Die Tests in diesen Testzentren werden kostenlos angeboten.

Tests für Pendler mit Wohnsitz in Liechtenstein

Personen, die in Liechtenstein wohnen und in Österreich arbeiten, zur Schule gehen, studieren bzw. die Familie oder den Lebenspartner besuchen, können sich ebenfalls kostenlos in den österreichischen Testzentren testen lassen. Die Anmeldung erfolgt online über https://covid.lwz-vorarlberg.at.

Als Alternative besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich als Selbstzahler in der Teststrasse in der Vaduzer Marktplatzgarage testen zu lassen. Die Teststrasse ist täglich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet und Selbstzahler können ohne telefonische Voranmeldung dort erscheinen. Die Laborkosten von CHF 111.60 werden den zu testenden Personen in Rechnung gestellt. Das Laborresultat wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden als PDF-Datei zugestellt.

Ist ein Grenzübertritt ohne Testresultat möglich?

Wenn beim Grenzübertritt nach Österreich kein Testresultat vorgewiesen werden kann, muss dieses innerhalb von 24 Stunden nachgeliefert werden. Gemäss Angaben der Vorarlberger Behörden wird in der ersten Woche nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften auf eine Strafe verzichtet, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass kein Testtermin erhältlich war. Wichtig ist, dass auf jeden Fall die Registrierung vor der Einreise stattgefunden hat.

Antworten für weitere Fragen

Die österreichischen Behörden haben einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten erstellt, der weitere wesentliche Fragen in Zusammenhang mit dem Grenzübertritt klärt. Dieser ist auf der Homepage regierung.li/coronavirus sowie auf hebensorg.li abrufbar.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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