Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag zur Abänderung der Strafprozessordnung, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die vorgeschlagenen Anpassungen stehen im Zusammenhang mit der im Jahr 2021 stattfindenden Moneyval-Länderprüfung Liechtensteins. Der Fokus wird dabei auf die Effektivität der Bestimmungen des nationalen Rechts, unter anderem auch im Straf- und Rechtshilfeverfahren, gelegt.

Durch die Neufassung und Abänderung von Bestimmungen in der Strafprozessordnung über die Beschlagnahme sowie die Durchsuchung und Beschlagnahme von Papieren werden klarere gesetzliche Regelungen für die Durchführung dieser Zwangsmassnahmen geschaffen. Diese sollen letztlich auch ein effizientes und speditives Strafverfahren ermöglichen.

In der liechtensteinischen Strafprozessordnung fehlen bislang Bestimmungen für ein Verfahren zur frühzeitigen Verwertung von beschlagnahmten und gesperrten Vermögenswerten, die einem raschen Verderben oder einer erheblichen Wertminderung unterliegen. Mit dem Nachvollzug der korrespondierenden Normen aus der österreichischen Rezeptionsvorlage wird diese Lücke geschlossen.

Für das Rechtshilfeverfahren wird eine neue Bestimmung eingeführt, welche die Voraussetzungen für eine vorläufige Übermittlung von beschlagnahmten Papieren und Datenträgern an die ersuchende ausländische Behörde festlegt. Damit kann auf entsprechend begründeten Antrag der ersuchenden Behörde eine vertrauliche Behandlung des Rechtshilfeverfahrens gewährleistet und so wesentlich den ermittlungstaktischen Anforderungen des von der ersuchenden Behörde geführten Strafverfahrens Rechnung getragen werden.

"Diese Anpassungen sollen dazu beitragen, dass Liechtenstein bei der kommenden Moneyval-Länderprüfung die Effektivität des liechtensteinischen Rechtsrahmens noch besser unterstreichen kann", so Justizministerin Katrin Eggenberger.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 04.11.2020 – 10:46

    Corona-Massnahmen für Verwaltung und Justiz sollen verlängert werden

    Vaduz (ots) - Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der steigenden COVID-19-Erkrankungen soll die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus - kurz COVID-19-VJBG - bis Ende Mai 2021 verlängert werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2020 einen entsprechenden Bericht ...