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Fürstentum Liechtenstein

Flexibilisierung der Fahrzeugzulassung durch vorläufige Verkehrsberechtigung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am 7. April 2020 die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) beschlossen. Die Abänderung beinhaltet die Schaffung eines neuen Artikels betreffend die vorläufige Verkehrsberechtigung für leichte und schwere Motorfahrzeuge sowie Anhänger. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, ein Fahrzeug in Verkehr zu setzen, bevor der neue Fahrzeugausweis durch das Amt für Strassenverkehr (ASV) ausgestellt worden ist.

Die Bestimmung sieht vor, dass ein Fahrzeughalter sein neu einzulösendes Fahrzeug auch ohne Fahrzeugausweis für eine befristete Zeit für Fahrten in Liechtenstein mit den Kontrollschildern seines Fahrzeuges verwenden kann, das ausser Verkehr gesetzt werden soll. Um von der vorläufigen Verkehrsberechtigung profitieren zu können, muss der Halter die erforderlichen Fahrzeugpapiere zuhanden des ASV bei der Post aufgeben. Bis zur Ausstellung des neuen Fahrzeugausweises muss das entsprechende Formular in Kopieform als Bestätigung mitgeführt werden. Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrzeuge, die dieselben Kontrollschilder tragen dürfen. Zudem darf nicht für ein leichtes Fahrzeug (z.B. Personenwagen) ein schweres Fahrzeug (z.B. Lastwagen) vorläufig in Verkehr gesetzt werden.

Die Vorteile dieser neuen Vorgehensweise für die Kunden und die Garagisten sind: Der Kunde kann auch an einem Wochenende oder an Brückentagen, an denen das ASV geschlossen ist, das "neue" Fahrzeug bei der Garage abholen und in Liechtenstein damit fahren. Dadurch sind die Garagenbetriebe flexibler bei der Terminplanung der Ablieferung ihrer Fahrzeuge und nicht mehr auf die Öffnungszeiten des ASV angewiesen. "Im Kundengeschäft kann die Garage somit kurzfristig handeln und auf unbürokratische Art und Weise das Fahrzeug dem Kunden zur sofortigen Benutzung bereitstellen", sagt Otto C. Frommelt, Amtsleiter des ASV.

Ein weiterer Vorteil für den Kunden ist, dass der Fahrzeugausweis nicht beim ASV abgeholt werden muss, sondern direkt per Post zugestellt wird. Dadurch kann sich der Kunde den Weg zum ASV und die allfällige Wartezeit am Schalter sparen. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch begrüsst das neue Vorgehen: "Diese Regelung bringt eine sinnvolle Flexibilisierung für die Autokäufer und unsere Garagen. So stelle ich mir Kundenorientierung und Bürgernähe in der Praxis vor".

Die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung wird am Tag nach der Kundmachung in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie unter www.asv.llv.li "Neuigkeiten".

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Otto C. Frommelt, Leiter Amt für Strassenverkehr
T +423 236 75 07

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