Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Lockerung der Prüfpflicht für Kleinstunternehmen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2019 den Bericht und Antrag betreffend eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet. Ziel ist es, Kleinstunternehmen von der Prüfpflicht ihrer Jahresabschlüsse zu befreien.

Das geltende liechtensteinische Recht sieht vor, dass alle Kleinunternehmen einer eingeschränkten Prüfpflicht hinsichtlich ihrer Jahresabschlüsse unterstehen. Diese sogenannte "prüferische Durchsicht" wird gerade von Kleinstunternehmen als eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Mehrbelastung wahrgenommen.

Im Rahmen einer Motion beauftragte der liechtensteinische Landtag die Regierung im Februar 2018, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit welcher für heimische Klein- und Kleinstunternehmen die Verpflichtung zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse gelockert wird. Zur Umsetzung dieser Motion hat die Regierung einen Bericht und Antrag verabschiedet, der sich gemäss den Vorgaben der Motionäre am schweizerischen Modell orientiert. Die Schweiz kennt für kleine Unternehmen die Möglichkeit eines Verzichts auf die Prüfpflicht - das sogenannte Opting-out. Liechtensteinische Kleinstunternehmen, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, sollen sich so künftig von der Prüfpflicht ihrer Abschlüsse befreien lassen können. Eine freiwillige Prüfung des Abschlusses bleibt jederzeit möglich.

Als Kleinstunternehmen gelten in Liechtenstein Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten: Eine Bilanzsumme von CHF 450'000, einen Umsatz von CHF 900'000 und 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt des Geschäftsjahres.

Mit der vorgeschlagenen Lösung werden einerseits die heimischen Gewerbebetriebe entlastet, andererseits bleiben die Auswirkungen auf das abgestimmte System in wichtigen Rechtsbereichen wie dem Gesellschafts- und dem Steuerrecht möglichst gering. Von der Regelung ausgenommen sind Aktiengesellschaften mit Inhaberaktion, deren Prüfpflicht aufgrund internationaler Standards weiterhin gilt. Aktiengesellschaften mit Namensaktien fallen jedoch unter die vorgeschlagene Lockerung der Prüfpflicht, sofern sie die Kriterien für Kleinstunternehmen erfüllen.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 02.09.2019 – 15:05

    ikr: Südmährische Schülerreise nach Wien und Liechtenstein

    Vaduz (ots/ikr) - 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrpersonen des Matyás-Lerch-Gymnasiums aus Brünn/Südmähren in der Tschechischen Republik reisen vom 2. bis zum 6. September 2019 nach Wien und Liechtenstein. Auch dieses Jahr findet somit wieder ein Austausch zwischen dem Liechtensteinischen Gymnasium und dem Matyás-Lerch-Gymnasiums statt. Beim traditionellen Besuch an der Liechtensteinischen Botschaft in ...

  • 02.09.2019 – 14:56

    ikr: Eröffnung des neuen Standorts der LLV KiTa

    Vaduz (ots/ikr) - Am Montag, 2. September 2019 wurde der neue Standort der Kindertagesstätte der Liechtensteinischen Landesverwaltung durch Regierungschef Adrian Hasler eröffnet. In Zusammenarbeit mit dem Verein Kindertagesstätten Liechtenstein bietet die Landesverwaltung nun Mitten im Zentrum von Vaduz ein gemeinsames Kinderbetreuungsangebot mit dem Liechtensteinischen Bankenverband an. Durch die Kooperation kann der ...

  • 02.09.2019 – 09:33

    ikr: Feuerwehr-Weiterbildungskurs Atemschutz in Schaan

    Vaduz (ots/ikr) - Am Freitag, 6. September 2019 und Samstag, 7. September 2019 findet in Schaan ein Weiterbildungskurs für Atemschutz der liechtensteinischen Feuerwehren statt. Den Kurs leitet Instruktor Martin Konrad von der Feuerwehr Vaduz. Ihm zur Seite steht ein Kursstab von Atemschutz-Instruktoren, welche sich an internen und externen Kursen intensiv mit der Materie auseinandergesetzt haben. Den Einsatzkräften mit ...