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Fürstentum Liechtenstein

ikr: «Tag gegen Lärm» 24. April 2019
Laut ist out

Vaduz (ots/ikr) -

Immer mehr Menschen fühlen sich durch unnötigen Motorenlärm gestört. Am "Tag gegen Lärm" vom Mittwoch, 24. April 2019 wird unter dem Motto "Laut ist out" darauf aufmerksam gemacht, dass bei Lärmemissionen von Motorfahrzeugen auch das eigene Fahrverhalten entscheidend ist.

Am diesjährigen "Tag gegen Lärm" steht übermässiger Lärm von Motorfahrzeugen (Motorräder, Autos) im Vordergrund. Dabei kommt es hauptsächlich auf die Person an, die im Sattel bzw. hinter dem Lenker sitzt. Unnötiges Beschleunigen in kleinen Gängen sowie ein hochtouriger und immer an der Tempolimite orientierter Fahrstil - das ist in der Regel sehr laut. Das Vergnügen an einem lauten Auftritt einer Einzelperson wird so über das Ruhebedürfnis von vielen gestellt.

Töff-Rowdies

Beim Amt für Umwelt kommt es immer wieder zu Lärmbeschwerden wegen überlauter Motorräder, obwohl diese nur einen kleinen Teil aller Fahrzeuge auf der Strasse ausmachen. Anwohner entlang stark befahrener Strassen oder beliebter Motorradstrecken werden durch einzelne rücksichtslose Motorradfahrer unnötig und übermässig beschallt.

Lärm macht krank

Lärm stresst und macht krank. Jede sechste in Liechtenstein wohnende Person ist von schädlichem Strassenlärm betroffen. Der menschliche Körper reagiert auf Stress - beispielsweise störende Geräusche - mit der Ausschüttung von Stresshormonen. Diese bereiten durch die Steigerung von Blutdruck und Herzfrequenz die Fluchtreaktion in Körper vor. Sind diese Parameter dauerhaft erhöht, entstehen Gefässschäden, die zu Herzinfarkt, Hirnschlag und Diabetes führen können. Nächtliche Lärmstörungen sind besonders problematisch für die Gesundheit. Lärm stört das Ein- und Durchschlafen und verkürzt die für die Erholung wichtige Tiefschlafphase. Je mehr der Schlaf durch aufheulende Motoren gestört wird, desto mehr leidet die Gesundheit.

Gesetzliche Grundlagen

Der Lärm von Fahrzeugen darf das technisch vermeidbare Mass nicht überschreiten. Unnötig lärmsteigernde Eingriffe sind generell untersagt, so müssen bspw. Ersatz-Schalldämpfer ebenso wirksam sein wie ursprünglich zugelassene. Wie laut bestimmte Fahrzeuge genau sein dürfen, ist gesetzlich geregelt, wobei Liechtenstein die Grenzwerte der EU übernimmt. Die Grenzwerte gelten aber nur für genau definierte Fahrzeugzustände der Typenprüfung, auf der Strasse kann dann massiv mehr Lärm verursacht werden. Aber auch der Fahrzeugführer steht in der Pflicht, so sind vermeidbare Belästigung durch Lärm zu unterlassen, bspw. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, schnelles Beschleunigen beim Anfahren oder fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften.

Rücksichtnahme nützt allen

Durch eine umweltschonende und rücksichtsvolle Fahrweise mit tiefen Drehzahlen kann viel unnötiger Motorenlärm verhindert werden. Gerade an lärmsensiblen Orten und zu lärmsensiblen Zeiten ist Rücksicht angesagt. Eine angepasste Fahrweise nützt allen: Erholungssuchenden, Anwohnern und auch den Motorsportbegeisterten selbst. Halten sich alle an das Motto "Laut ist out" steht dem friedlichen Nebeneinander nichts mehr im Wege.

Kontakt:

Amt für Umwelt
Fabian Schierscher, Abt. Umweltschutz
T +423 236 61 85

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