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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassung zum Blockchain-Gesetz gestartet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. August 2018 den Vernehmlassungsbericht zum Blockchain-Gesetz verabschiedet (Gesetz über auf vertrauenswürdigen Technologien (VT) beruhende Transaktionssysteme (Blockchain-Gesetz; VT-Gesetz; VTG) und die Abänderung weiterer Gesetze).

Eine Blockchain ist eine verteilte Datenbank, auf der Transaktionen oder Verträge verschlüsselt und damit fälschungssicher gespeichert werden. Die Blockchain-Technologie bildet nicht nur die Basis für Kryptowährungen wie Bitcoin, sondern auch für den Handel mit realen Werten wie Autos oder Immobilien. Vor allem die geringen Kosten für digitale Transaktionen eröffnen neue Möglichkeiten insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Mobilität, Energiewirtschaft, Industrie und Medien. Diese Anwendungen werden gesamthaft unter dem Begriff «Token-Ökonomie» zusammengefasst.

"Als Staat müssen wir ständig an unseren Rahmenbedingungen für Unternehmen arbeiten, um unseren Wohlstand und attraktive Arbeitsplätze für die nächste Generation zu sichern", so Regierungschef Adrian Hasler. Die Regierung schätzt das Potential der Blockchain-Technologie als sehr hoch ein und erwartet, dass in Zukunft im Rahmen der «Token Ökonomie» eine Vielzahl von Rechten und damit auch hohe Vermögenswerte auf Blockchain-Systemen abgebildet werden, welche dann die Basis für weitere Dienstleistungen bilden. Damit steigt die Bedeutung der Rechtssicherheit im Umgang mit diesen digitalen Abbildungen von Vermögenswerten und der Beanspruchung von Dienstleistungen. "Das Blockchain-Gesetz soll genau diese Rechtssicherheit schaffen", hält Regierungschef Adrian Hasler fest.

Die zunehmende Verbreitung der Blockchain-Anwendungen lassen heute schon Problemfelder erkennen, wie offene Fragestellungen in Zusammenhang mit Kunden- resp. Vermögensschutz sowie missbräuchlicher Verwendung. Dem soll mit einer klaren Regulierung entgegengewirkt werden. Da die Blockchain-Technologie auch in Liechtenstein aktiv genutzt wird, will die Regierung mit diesem Gesetz klären, welche Anforderungen für wichtige Tätigkeiten auf Blockchain-Systemen gelten, um einerseits den Kundenschutz zu verbessern, und andererseits mögliche Reputationsrisiken für Liechtenstein zu reduzieren.

Zudem besteht heute eine Rechtsunsicherheit bei Geschäftsmodellen auf Blockchain-Systemen, welche nicht von der Finanzmarktgesetzgebung erfasst werden, aber dennoch Tätigkeiten ausführen, welche eine grosse Nähe zum Finanzsektor haben. Mit dem Blockchain-Gesetz will die Regierung die Mindestanforderungen an diese Tätigkeiten auf Blockchain -Systemen definieren und sie von der FMA registrieren lassen.

Die rechtliche Einordnung von Elementen auf Blockchain-Systemen stellt einen weiteren Schwerpunkt dieser Vorlage dar. Das Blockchain-Gesetz führt mit dem «Token» ein neues Konstrukt ein, um die Transformation der "realen" Welt auf Blockchain-Systeme rechtssicher zu ermöglichen und so das volle Anwendungspotential der Token-Ökonomie zu erschliessen. Die Einführung des Rechtskonstrukts des Token im liechtensteinischen Recht bedingt, dass die Rechtsfolgen, wie Eigentum, Besitz und Übertragung, ebenfalls rechtlich definiert werden müssen.

Aufgrund des hohen Potentials der «Token-Ökonomie» für breite Teile der Wirtschaft will die Regierung mit diesem Gesetz die Rechtssicherheit für Nutzer und Dienstleister stärken, um die positive Entwicklung der Token-Ökonomie in Liechtenstein zu unterstützen. Damit kommt die Regierung auch den Bedürfnissen der Marktteilnehmer nach mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Blockchain-Systemen nach.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. November 2018.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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