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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung nimmt Reform des Exekutionsrechts in Angriff

Vaduz (ots/ikr) -

Die auf das Jahr 1971 zurückgehende liechtensteinische Exekutionsordnung entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Um eine zeitgemässe Gesetzeslage zu schaffen, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Juli 2018, einen entsprechenden Bericht und Antrag verabschiedet. Dabei handelt es sich um den ersten Schritt in einer umfassenden Reform des Exekutionsrechts.

Das Exekutionsrecht ist eine wichtige Basis für die Rechtsdurchsetzung in einem Rechtsstaat. Sinn und Zweck des Exekutionsverfahrens ist es, den Rechtsanspruch des Gläubigers durchzusetzen. Ein Ziel, das durch ein möglichst einfaches, rasches und gerechtes Verfahren erreicht wird. Diese Anforderung nach einem effektiven und zielgerichteten Verfahren kann die vor 47 Jahren nach österreichischem Vorbild eingeführte liechtensteinische Exekutionsordnung nicht mehr erfüllen. Denn während Österreich seine Rechtsgrundlagen in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach grundlegend überarbeitete, hat sich das Exekutionsrecht in Liechtenstein nur punktuell fortentwickelt. "Wollen wir den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft genügen, ist eine umfassende Reform notwendig", betont Justizministerin Aurelia Frick. Diese Reform soll in drei Schritten erfolgen, wobei der aktuelle Bericht und Antrag zur Abänderung der Exekutionsordnung den Anfang bildet.

Schwerpunkte der Reform

Die vorgeschlagene Abänderung der Exekutionsordnung greift die aus praktischer Sicht dringlichsten Reformpunkte auf. "Die Neuerungen haben das Ziel, dass das Exekutionsverfahren schneller und unbürokratischer geführt werden kann", hält Aurelia Frick fest. "Gleichzeitig soll die Kostenbelastung für den Schuldner geringer werden."

Konkret werden im Rahmen der Revision der Allgemeine Teil der Exekutionsordnung und die Bestimmungen über die Exekution von beweglichen Sachen modernisiert. Bei letzterer handelt es sich um das häufigste und damit praxisrelevanteste Rechtsmittel. Des Weiteren wird die Selbständigkeit des Gerichtsvollziehers gestärkt. Das veraltete und umständliche Instrument des "Offenbarungseides" wird abgeschafft und durch die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses ersetzt. Zudem wird der veraltete Begriff des "Exekutors" durch die seit Längerem gebräuchliche Bezeichnung "Gerichtsvollzieher" ersetzt.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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