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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport zur angekündigten Initiative bezüglich der Geldspielabgabe für Spielbanken in Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Am 29. September 2017 wurde bekannt, dass Franz Schädler eine Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Geldspielabgabe in Liechtenstein auf Schweizer Niveau lancieren möchte.

Das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport steht der angekündigten Initiative von Franz Schädler bezüglich der Geldspielabgabe für Spielbanken in Liechtenstein ablehnend gegenüber. Eine Erhöhung des Abgabesatzes für Spielbanken zum heutigen Zeitpunkt ist aus grundsätzlichen Überlegungen nicht angebracht.

Die im Vergleich zur Schweiz in Liechtenstein tiefere Besteuerung des Bruttospielertrages wurde auch im Landtag diskutiert. Letztlich wurde der Basisabgabesatz für Spielbanken gesetzlich auf eine Bandbreite von 17,5 % bis 40 % festgesetzt. Der mittels Verordnung festgesetzte Geldspielabgabesatz beträgt 17,5 %. Der Grenzabgabesatz bzw. die sogenannte Progression beträgt in Liechtenstein ab CHF 1 Mio. Bruttospielertrag 2,75 % und erhöht sich für jede weitere angefangene Million CHF Bruttospielertrag um weitere 2,75 % bis zum maximalen Satz von 40 %. Dies ist in Art. 125 der Spielbankenverordnung (SPBV) geregelt.

Die beiden Unternehmen, die bisher in Liechtenstein ein Gesuch für eine Spielbankenbewilligung eingereicht haben, haben ihre Investitionsentscheidungen nicht zuletzt auf Grundlage der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und des entsprechend definierten Abgabesatzes getroffen. Die politische Verlässlichkeit bildet einen wesentlichen Standortvorteil des liechtensteinischen Wirtschaftsstandorts. "Eine Erhöhung des Abgabesatzes, bevor die Spielbanken ihr erstes volles Geschäftsjahr absolviert haben, würde diese Verlässlichkeit des Wirtschaftssandortes in Frage stellen", sagt Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Daniel Risch.

Der Vergleich von Franz Schädler, wonach das Land Liechtenstein bei einem Bruttospielertrag von CHF 20 Mio. im Vergleich zur Schweiz auf rund CHF 4 Mio. Einnahmen pro Jahr verzichtet, ist so nicht korrekt. In dieser Berechnung wird die Progression von 2,75 %, die ab der zweiten erwirtschafteten Million Franken Bruttospielertrag anfällt, gänzlich ausgeblendet. Veranschaulicht werden kann dies an folgendem Beispiel: Bei einem Bruttospielertrag von CHF 20 Mio. wäre in der Schweiz eine Geldspielabgabe von CHF 8,275 Mio. (41,38 %), in Liechtenstein von CHF 6,965 Mio. (34,83 %) zu leisten. Die Differenz beträgt in diesem Beispiel somit lediglich CHF 1,31 Mio. und nicht, wie von Franz Schädler ausgeführt, CHF 4 Mio. Da das liechtensteinische Modell eine deutlich höhere Progression vorsieht, ist ein einfacher Vergleich der Basisabgabesätze, d.h. von 17.5 % in Liechtenstein beziehungsweise 40 % in der Schweiz, nicht möglich und die Schlussfolgerung, dass man in Liechtenstein weniger als die Hälfte bezahlt, auch gemäss dem vorgenannten Beispiel, irreführend.

Weiters hat Herr Schädler in seiner Argumentation nicht berücksichtigt, dass die Schweiz im Gegensatz zu Liechtenstein erhebliche Steuerreduktionen gewähren kann. Das Schweizer Spielbankengesetz sieht Abgabenermässigungen vor, die das liechtensteinische Geldspielgesetz nicht kennt. So ist beispielsweise in den ersten vier Betriebsjahren eine Starthilfe in Form einer Reduktion des Abgabesatzes auf 20 % möglich (Art. 41 Abs. 4 SBG).

Die Grafik (Quelle: MINF) im Anhang zeigt deutlich, dass Liechtenstein bei der Geldspielabgabe nur geringfügig unter jener der Schweiz liegt. Da sich eine neue Spielbank in Liechtenstein den bereits etablierten Spielbanken in der Region stellen muss, ist sie von Beginn einem vergleichsweisen hohen Konkurrenzdruck ausgesetzt. Auch dieser Aspekt macht es notwendig, dass sich die Spielbanken hierzulande von den Spielbanken in der Region abheben und ein attraktives Angebot anbieten.

"Wir müssen uns auch im Klaren sein, dass wir hier von neuen Einnahmen für das Land Liechtenstein sprechen, die es bisher aufgrund der Nichtexistenz von Spielbanken noch gar nicht gegeben hat und auch die Spielbanken erst einmal einen Bruttospielertrag erwirtschaften müssen", sagt Risch. "Letztlich denke ich, dass seitens der Initianten die effektiven Zahlen nochmals geprüft werden sollten."

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Magdalena Hilbe
T +423 236 76 68

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