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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Neues Marktmissbrauchsregime - Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. März 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (EWR-Marktmissbrauchsverordnungs-Durchführungsgesetz; EWR-MDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze an den Landtag verabschiedet.

Marktintegrität ist eine Voraussetzung für einen effizienten und transparenten Finanzmarkt. Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ersetzt die bisherige Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG, welche im liechtensteinischen Marktmissbrauchsgesetz (MG) umgesetzt wurde. Aufgrund der geänderten rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen in der Finanzwelt war eine Neuausrichtung erforderlich. Vom europäischen Gesetzgeber wird das Ziel verfolgt, unrechtmässige Handlungen (wie Insidergeschäfte, unrechtmässige Offenlegung von Insiderinformationen oder Marktmanipulationen) an den Finanzmärkten über einheitliche Regelungen zu verhindern.

In Liechtenstein wird die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 samt den auf ihrer Grundlage erlassenen EU-Durchführungsrechtsakten nach Übernahme in das EWR-Abkommen direkte Anwendung finden. Ergänzend dazu gilt das EWR-MDG, welches sich im Wesentlichen darauf beschränkt, die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde zu bezeichnen und ihre Befugnisse und Vollzugsmassnahmen zu definieren. Im Weiteren enthält das EWR-MDG die Strafbestimmungen, die bei einer Verletzung der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zur Anwendung gelangen. Grundsätzlich fallen alle Geschäfte, Aufträge und Handlungen, die ein Finanzinstrument betreffen, unabhängig ob von einem Finanzintermediär oder einer anderen Person getätigt, unter den gesetzlichen Geltungsbereich. Das Gesamtpaket der EU-Regulierung und des EWR-MDG ist auf die Sicherstellung der Marktintegrität, das gute Funktionieren der Wertpapiermärkte - auch über eine verstärkte Aufsicht und entsprechenden Sanktionen - und damit auf die Sicherstellung des Vertrauens der Anleger in die Finanzmärkte ausgerichtet.

Bei der Abänderung weiterer Gesetze handelt es sich um Folgeanpassungen aufgrund der Neuregulierung im Bereich des Marktmissbrauchs.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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