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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Tiererhebung 2017 - Aufforderung zur Meldung von bestimmten Tieren

Vaduz (ots/ikr) -

Die Haltung bestimmter Tiere muss gemäss der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Tierseuchenverordnung dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gemeldet werden. Das ALKVW ist verpflichtet, diese Tierhaltungen zu erfassen, um beim Ausbruch von Tierseuchen rasch und effizient tätig werden zu können. Daher sind alle Personen, welche Tiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, Pferde oder Esel, Kaninchen, Nutz- oder Ziergeflügel halten, aufgerufen, die Haltung dieser Tiere dem ALKVW zu melden. Die Meldung soll bis zum 31. März 2017 mittels "Formular B: Tiererhebung 2017" erfolgen. Das genannte Formular wurde denjenigen Tierhaltern, die dem ALKVW bekannt sind, bereits direkt zugestellt. Alle anderen Tierhalter sind aufgefordert, das Meldeformular auf der Homepage des ALKVW herunterzuladen. Die Zustellung des Formulars per Post kann auch im Sekretariat des Amtes telefonisch (236 73 11) beantragt werden. Die Erfassung der Daten zur Tierhaltung durch das ALKVW stützt sich auch auf das Tierseuchenpolizeigesetz.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Landestierarzt
T +423 236 73 20

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