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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung beschliesst die Abänderung der Feuerbrandverordnung und erlässt neues Feuerbrandkonzept.

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Juni 2016 die Abänderung der Feuerbrandverordnung (FBV) beschlossen und ein neues Feuerbrandkonzept erlassen. Damit setzt die Regierung den nächsten Schritt in einer langjährig ausgelegten Strategie im Umgang mit dieser bedeutenden Pflanzenkrankheit und passt die erforderlichen Bekämpfungsmassnahmen der Befallssituation in Liechtenstein an.

Der Erreger des Feuerbrandes hat sich in Liechtenstein etabliert und kommt latent im ganzen Land vor. Aus diesem Grund fokussieren die Bekämpfungsmassnahmen auf den Schutz besonders wertvoller definierter Pflanzenbestände. Dies sind aktuell die beiden Sortengärten des Vereins HORTUS in Triesen und Planken. Hier werden regionaltypische alte Kernobstsorten gezielt erhalten, wodurch zur Bewahrung besonders wertvoller genetischer Ressourcen beigetragen wird. Die Pflicht zur Meldung von möglicherweise befallenen Wirtspflanzen wird auf diese Sortengärten sowie deren 500 m Umkreis eingeschränkt. Damit Feuerbrandherde nachhaltig saniert werden und die Verschleppung des Erregers vermieden wird, kann bei Verdacht auf Feuerbrandbefall weiterhin im ganzen Land die Unterstützung der Feuerbrand-Verantwortlichen der Gemeinden oder des Amts für Umwelt angefordert werden. Die Kosten hierfür werden vom Land getragen.

Um den Erregerdruck im gesamten Land möglichst gering zu halten, wird in jedem Fall empfohlen, befallene Pflanzen zu roden und diese durch robuste Sorten oder Nicht-Wirtspflanzen zu ersetzen. Das Auspflanzen von Cotoneaster-Arten und Stranvaesia (Lorbeermispel und Glanzmispel) bleiben weiterhin im gesamten Land verboten.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Daniel Kranz, Amt für Umwelt
T +423 236 66 01

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