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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Medienmitteilung zum Vernehmlassungsbericht Abänderung Steuergesetz (BEPS)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet. Der Bericht enthält insbesondere Regelungen zur Umsetzung von BEPS-Massnahmen.

Die OECD sowie die G20 Staaten wollen mit ihrem gemeinsamen Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) gegen die so genannte Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung vorgehen. Sie haben sodann einen Aktionsplan mit diversen Massnahmen erstellt, um dieses Problem auf globaler Ebene anzugehen. Die Massnahmen haben insbesondere zum Ziel, den Gewinn dort zu besteuern, wo er erwirtschaftet wird, die Transparenz zu erhöhen sowie eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden.

In den BEPS-Massnahmen wird die Einführung des Korrespondenzprinzips empfohlen, was bedeutet, dass nur solche Erträge steuerfrei vereinnahmt werden dürfen, welche nicht zuvor im Quellenstaat als Aufwand geltend gemacht werden konnten. Die BEPS-Massnahmen zu IP-Boxen schränken den Kreis der immateriellen Werte deutlich ein. Nachdem die geltende IP-Regelung im Steuergesetz diesen Vorgaben nicht entspricht, soll sie mit einer Übergangsfrist aufgehoben werden.

Eine weitere Massnahme fordert den Austausch von Steuerrulings unter den betroffenen Steuerbehörden. Im Steuergesetz soll nun der Begriff "verbindliche Auskunft bzw. Zusage" definiert werden. Weiters empfehlen die BEPS-Massnahmen eine weltweit standardisierte Dokumentation der Verrechnungspreise, damit die zuständigen Steuerbehörden einen besseren Überblick über die weltweite Geschäftstätigkeit und die allgemeine Verrechnungspreispolitik einer Unternehmensgruppe erhalten. Der unter BEPS geforderte Austausch definierter Steuerrulings sowie das Country-by-Country Reporting werden in separaten Vorlagen umgesetzt werden.

Zudem enthält die Vernehmlassungsvorlage weitere kleinere Gesetzesanpassungen. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass Organentschädigungen, welche an juristische Personen im Ausland bezahlt werden, ebenfalls der Quellensteuer unterliegen. Bis anhin unterlagen lediglich Organentschädigungen, welche an natürliche Personen geleistet wurden, der Quellensteuer. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 17. Juni 2016.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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