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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. März 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet. Mit den geplanten Änderungen soll sowohl die Finanzierung der FMA ab dem Jahr 2017 sichergestellt, als auch eine punktuelle Entlastung der Finanzintermediäre erreicht werden.

Der Beitrag des Landes zur Finanzierung der FMA ist derzeit bis Ende des Jahres 2016 befristet. Das FMAG bedarf daher einer Abänderung, um die Finanzierung der FMA über diesen Zeitraum hinaus sicherzustellen. Der Staatsbeitrag soll auf der bisherigen Höhe von maximal 5 Millionen Franken pro Jahr beibehalten und wiederum für drei Jahre befristet werden. Nach diesem Zeitraum soll eine erneute Evaluation des Finanzierungsmodells auf Basis der dann zur Verfügung stehenden Informationen betreffend die Entwicklung des Finanzplatzes erfolgen.

Weiteres soll die Wettbewerbssituation in der Fondsindustrie durch die Reduktion von verschiedenen Gebühren verbessert werden. Damit sollen insbesondere allfällig bestehende Eintrittshürden gesenkt werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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