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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Namensrecht

Vaduz (ots/ikr) -

In der Regierungssitzung vom 25. Februar 2014 hat die Regierung den Bericht und Antrag zum Namensrecht verabschiedet. Die erste Lesung wird voraussichtlich im April-Landtag 2014 erfolgen.

Mit der gegenständlichen Reform wird das liechtensteinische Namensrecht - mit teilweiser Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklungen in der Schweiz, Österreich und Deutschland - auf einen zeitgemässen und den liechtensteinischen Verhältnissen angepassten Stand gebracht.

Beim Familiennamen der Ehegatten soll künftig zwar am einheitlichen Ehenamen als traditionellem Leitbild des Ehenamensrechts festgehalten werden, indem die Brautleute wie bisher einen ihrer Namen als gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Neu sollen die Ehegatten zudem das Recht erhalten, ihre bisherigen Familiennamen nach der Eheschliessung - ohne Doppelnamenbildung - weiterzuführen. Selbstverständlich bleibt aber auch die Möglichkeit der Bildung eines Doppelnamens bestehen.

Im Namensrecht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern soll nicht mehr an den "Mädchen- bzw. Ledignamen" der Mutter, sondern an ihren aktuellen Familiennamen angeknüpft werden, um die Namenseinheit von Mutter und Kind zu gewährleisten.

Das Kind verheirateter Eltern erhält grundsätzlich den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern zum Familiennamen des Kindes bestimmt haben.

Schliesslich werden weitergehende Möglichkeiten der verwaltungsrechtlichen Namensänderung vorgesehen.

"Mit dieser Reform werden den Bedürfnissen der Bevölkerung in Bezug auf das Namensrecht nachgekommen und Unterschiede zu den Nachbarstaaten reduziert", hält Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung des Bericht und Antrags fest.

Kontakt:

Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
T +423 236 62 00

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