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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verschiedene Naturschutzverordnungen angepasst

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Februar 2014 die Anpassung von zehn Verordnungen im Naturschutzbereich beschlossen. Die Abänderungen sind rein formaler Natur und betreffen weder den Umfang der Schutzgebiete noch die Schutzinhalte selbst. Auslöser für die Anpassung war, dass sich die Verordnungen noch auf das ausser Kraft gesetzte Naturschutzgesetz von 1933 stützten. Neu verweisen die Verordnungen auf das geltende Gesetz vom 23. Mai 1996 zum Schutz von Natur und Landschaft (NSchG).

   - Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet "Äulehäg" in Balzers
   - Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet "Birka" in Mauren
   - Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet "Gampriner Seelein"
   - Verordnung zum Schutz der Gebirgsflora
   - Verordnung zum Schutze des "Ruggeller Rietes"
   - Verordnung betreffend die Naturschutzgebiete "Schneckenäule" und
     eine Teilfläche in der "Au" in Ruggell
   - Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet 
     "Schwabbrünnen/Äscher"
   - Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet "Triesner Heilos"
   - Verordnung betreffend das Naturschutzgebiet "Wisanels" in Mauren
   - Verordnung zum Schutze des Igels

Im Zuge der Verordnungsanpassung wurden zusätzlich kleine Aktualisierungen vorgenommen sowie unzeitgemässe Formulierungen bereinigt.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Matthias Marxer
T +423 236 60 93

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