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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Polizeigesetzes und des Strafgesetzbuches verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober den Bericht und Antrag zur Abänderung des Polizeigesetzes und des Strafgesetzbuches (ausserprozessualer Zeugenschutz) verabschiedet.

Verschiedene internationale Übereinkommen und Mitgliedschaften wie das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption oder die Mitgliedschaft bei der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) verpflichten Liechtenstein, im nationalen Rechtsbestand Regelungen zum ausserprozessualen Zeugenschutz einzuführen. Daneben ist eine Zeugenschutzregelung auch eine Voraussetzung, um dem Übereinkommen des Europarats über Massnahmen gegen den Menschenhandel beitreten zu können. Beispiele für den ausserprozessualen Zeugenschutz sind Massnahmen wie Personenschutz, vorübergehendes Unterbringen an einem sicheren Ort, Beschaffung einer neuen Identität oder Umsiedelung an einen neuen Wohnort.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zeugenschutzregelung wird auch vorgeschlagen, das Institut der ausserordentlichen Strafmilderung im Strafgesetzbuch auszubauen ("kleine Kronzeugenregelung"). Dadurch soll für Mitglieder krimineller Organisationen der Anreiz zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden erhöht werden.

Kontakt:

Landespolizei
Bruno Gstöhl
T +423 236 78 39

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