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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme zur Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. März 2013 die Stellungnahme an den Landtag zur Änderung des Steuergesetzes verabschiedet. Die Gesetzesänderung steht im Zusammenhang mit der Sanierung des Staatshaushaltes und sieht diverse Massnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen vor. In seiner Sitzung vom 21. Dezember 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Steuergesetzes begrüsst und stellte Fragen zu einzelnen Artikel. Zur Diskussion Anlass gab insbesondere die Bestimmung über die Beschränkung des Schuldenabzuges auf die Höhe des Steuerschätzwertes. In der Stellungnahme werden diese Fragen beantwortet.

Massnahmen bei natürlichen Personen

Als wichtigste Massnahmen bei den natürlichen Personen erfolgt eine Anpassung des Tarifs für natürliche Personen sowie die Ein¬führung einer weiteren Tarifstufe von 8% für Personen mit einem sehr guten Einkommen. Als zweite grosse Massnahme wird der Abzug der grundpfandrechtlich sichergestellten Schulden auf die Höhe des Steuerschätzwertes der Liegenschaft beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass auf einem Grundstück steuerlich mehr Schulden in Abzug gebracht werden können als das Grundstück wert ist.

Massnahmen bei juristischen Personen

Auch bei den juristischen Personen erfolgen mehrere Anpassungen. So wird die Verrechnung des Verlustvortrages auf höchstens 70 % des jeweiligen Reingewinnes beschränkt. Als weitere wichtige Neuerung wird vorgeschlagen, dass keine vortragsfähigen Verluste durch Eigenkapital-Zinsabzug generiert werden können.

Kontakt:

Steuerverwaltung
Bernhard Büchel, Leiter
T +423 236 68 28

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