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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Korrektur (Neue Fassung) folgender Mitteilung: Regierung verabschiedet Interpellationsbeantwortung zur Casino-Konzessionsvergabe

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 25. September 2012 hat die Regierung die Beantwortung der Interpellation zum Thema "Casino-Konzessionsvergabe" zu Handen des Landtages verabschiedet. In der Interpellation wollte der Landtag insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe der Spielbankenkonzession geklärt wissen. Hierzu gehörten auch der Ablauf und die Kosten des Ausschreibungsverfahrens.

Die Beantwortung der Interpellation hält hierzu fest, dass die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft das Konzessionsverfahren unter Beizug zahlreicher Experten und unter starker Anlehnung an das schweizerische Konzessionsverfahren sorgfältig durchgeführt haben. Die Regierung ist nach wie vor überzeugt, dass das Verfahren verfassungskonform durchgeführt wurde, auch wenn der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 31. Mai 2012 rügte, dass die Gewichtung der Vergabekriterien nicht vorab den Antragstellern zur Kenntnis gebracht wurden.

In diesem Zusammenhang legt die Regierung Wert auf die Feststellung, dass der Bewertungsbogen nicht erst nach Abgabe der detaillierten Konzessionsgesuche erstellt wurde. Der Bewertungsbogen wurde am 24. März 2011 (somit vor Einreichung der Konzessionsgesuche am 31. März 2011) der Regierung übermittelt. Der Bewertungsbogen wurde von der Regierung am 19. April 2011 in der unveränderten Version vom 25. März 2011 zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage dieses Bewertungsbogens begann das AVW am 20. April 2011 mit dem materiellen Prüfung und Bewertungsverfahren. Das gesamte Prüfverfahren wurde von einem schweizerischen Spielbankenrechtsexperten begleitet. Zur Prüfung der Eigenmittel, der Sicherheits-, der Sorgfalts- der Sozialkonzepte und des volkswirtschaftlichen Nutzens wurden weitere externe Sachverständige beigezogen.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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