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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Bauverordnung genehmigt

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 25. September 2012 die Abänderung der Bauverordnung genehmigt.

Mit der vorliegenden Änderung wurden die in der Praxis seit dem Jahre 2009 gemachten Erfahrungen eingearbeitet und Klarstellungen vorgenommen. Zudem wird die Mindestanzahl von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge bei Wohnbauten in einzelnen Punkten neu geregelt. Wie eine Rechtsvergleichung mit kantonalen Gesetzgebungen in der Schweiz und der Stellplatzverordnung des Bundeslands Vorarlberg gezeigt hat, waren die liechtensteinischen Vorschriften insbesondere in Bezug auf die Anzahl von Pflichtparkplätzen bei Wohnbauten eher hoch angesetzt. Diesbezüglich wurden stellenweise Liberalisierungen vorgenommen, sprich die notwendige Anzahl Abstellplätze entsprechend reduziert. Die revidierte Bauverordnung tritt am 1. November 2012 in Kraft.

Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer betont hierzu: "Mit der vorliegenden Abänderung der Verordnung nähern wir uns den Bedürfnissen des Immobilienmarktes an und orientieren uns gleichzeitig an den regionalen Vorschriften unserer Nachbarn." Beispielsweise wird in Zukunft ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung nur mehr drei Parkplätze anstatt vier vorweisen müssen. Ähnliche Anpassungen wurden für Mehrfamilienhäuser vorgenommen, wobei die Wohnungsgrösse und die Anzahl Wohnungen massgeblich sind.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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