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Fürstentum Liechtenstein

ikr: CO2-Zielwerte für Personenwagen in Liechtenstein geplant

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 24. April 2012 den Bericht und Antrag betreffend die Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein zuhanden des Landtags verabschiedet. Gleichzeitig wurde auch der Bericht und Antrag zur Abänderung des CO2-Gesetzes verabschiedet. Hauptbestandteil der Vorlagen ist die geplante Einführung von CO2-Zielwerten für neue Personenwagen analog zur Schweiz. Dabei sollen die Importeure verpflichtet werden, die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken. Wenn die CO2-Emissionen pro Kilometer den Zielwert überschreiten, ist ab dem 1. Juli 2012 eine Sanktionsabgabe vorgesehen.

Mit den Vorlagen zur Änderung der Vereinbarung und zur Änderung des CO2-Gesetzes kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem 2010 mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag und der dazugehörigen Vereinbarung betreffend die Umweltabgaben nach. Hiernach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bun-desgesetzgebung über die Umweltabgaben - dazu gehört auch die neue Sanktionsabgabe - in sein Landesrecht. Dementsprechend wird der Vollzug der neuen CO2-Vorschriften zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen. Die schweizerische Bundesversammlung hatte im März 2011 die Einführung eines CO2-Zielwertes für neue Personenwagen beschlossen. Im Dezember 2011 verabschiedete der schweizerische Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Karin Lingg
T +423 236 60 52

Amt für Umweltschutz
Sven Braden
T +423 236 74 51

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