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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zentrales Personenregister - Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Juni 2011 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG) verabschiedet. Mit dem Gesetz über das ZPRG erhält das Zentrale Personenregister (ZPR) die entsprechende gesetzliche Grundlage. "Das Zentrale Personenregister der Liechtensteinischen Landesverwaltung ist historisch gewachsen und heute ein unverzichtbares Werkzeug für die tägliche Arbeit der Behörden des Landes", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss das ZPR einige essentielle Vorgaben erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Einschränkung des Zugriffs auf Vergangenheitsdaten, die Einhaltung der Verhältnismässigkeit sowie die Installierung einer Leseprotokollierung. Die zentralen datenschutzrechtlichen Anforderungen an das ZPR werden mit der gegenständlichen Vorlage umgesetzt.

Persönliche Identifikationsnummer

Einen weiteren wesentlichen Punkt der aktuellen Vorlage stellt die Persönliche Identifikationsnummer (PEID) als eindeutige Identifikationsnummer dar. "Die Persönliche Identifikationsnummer verhindert Identitätsverwechslungen und steigert die Rechtssicherheit der Verwaltungstätigkeit. Durch die Verwendung der PEID wird gleichzeitig auch die Verwaltungseffizienz entsprechend forciert, " betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Zentrales Personenregister: Eigene Kommission

Zur Koordination und Weiterentwicklung des Zentralen Personenregisters wird eine ZPR-Kommission eingesetzt, die aus Vertretern der beteiligten Behörden, des Betreibers und der Datenschutzstelle bestehen wird. Die Hauptaufgabe der ZPR-Kommission ist die Erteilung von Bewilligungen zur Datenbearbeitung und -abfrage im Zentralen Personenregister.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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