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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuregelung des Staatsbeitrages an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Massnahmen zu deren finanziellen Sicherung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag verabschiedet betreffend die Neuregelung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) auszurichtenden Staatsbeitrages sowie die Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV.

Die demographische Entwicklung der Bevölkerung stellt eine grosse Herausforderung für die Finanzierbarkeit der AHV dar. Bereits ab dem Jahre 2006 haben die AHV aus diesem Grund gemeinsam mit der Regierung und externen Experten des Versicherungsbereiches unterschiedliche Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung erarbeitet und evaluiert.

Noch vor der Verabschiedung eines Massnahmenpaketes zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes jedoch geändert, so dass die Regierung das Projekt zur Sanierung des Landeshaushaltes lanciert.

Aktuell erhält die AHV aus den allgemeinen Staatsmitteln einen Beitrag von 20 Prozent der jährlichen Ausgaben. Durch die Bindung des Staatsbeitrags an die jährlichen AHV-Ausgaben ist die finanzielle Belastung für den Staatshaushalt in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Zuge der Sanierung des Landeshaushaltes wurde daher die Forderung nach einer Reduktion und Entkoppelung des Staatsbeitrages von der Ausgabenentwicklung zum Zwecke der Erreichung einer höheren Plan- und Steuerbarkeit gestellt. Die Regierung erachtet dies als zielführend und schlägt vor, den Staatsbeitrag zu reduzieren sowie von der Ausgabenentwicklung der AHV abzukoppeln. Im Jahre 2015 soll der jährliche AHV-Staatsbeitrag 50 Millionen Franken betragen und in den darauf folgenden Jahren jeweils um 2 Millionen Franken erhöht werden. Dadurch können für das Land im Jahr 2015 rund 15 Millionen Franken eingespart werden. In den folgenden Jahren erhöhen sich die Einsparungen wegen der steigenden Ausgaben der AHV.

Mit dem Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung nicht nur den Vorschlag zur Festlegung des Staatsbeitrages, sondern zeigt in Prognosemodellen auch die zukünftige finanzielle Entwicklung der AHV auf. Die aufgrund der Neuregelung des Staatsbeitrages zu Gunsten des Landes eingesparten Mittel fehlen der AHV als Einnahmen und müssen kompensiert werden. Folgende Massnahmen schlägt die Regierung vor:

- Einführung von versicherungsmathematischen Kürzungssätzen beim Rentenvorbezug;

- Anpassung der Renten anhand des Preisindexes anstelle des Mischindexes;

- Anhebung der Beitragssätze für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende sowie entsprechende Senkung des Beitragssatzes bei der Familienausgleichskasse für dieselbe Zielgruppe

Mit den in diesem Bericht aufgezeigten Massnahmen zur Ausgabenminderung bzw. Einnahmensteigerung in der AHV können die durch die Neudefinition des Staatsbeitrages der AHV entstehenden Mindereinnahmen gemäss Prognosemodell ausgeglichen werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer
T +423 236 61 79

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