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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassung zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. Juli (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 13. Juli 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend die 
Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet. Mit der 
Gesetzesänderung soll gewährleistet werden, dass Liechtenstein die 
international anerkannten Standards in der Amtshilfe im Bereich der 
Wertpapieraufsicht einhält. Zugleich soll der Finanzmarktaufsicht 
(FMA) Liechtenstein damit der bis anhin verwehrte, wichtige Zugang zu
den internationalen Standardorganisationen im Wertpapierbereich 
ermöglicht werden.
Liechtenstein erfüllt zum heutigen Zeitpunkt die durch die 
Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) 
und den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden 
(CESR) vorgegebenen Standards im Amtshilfebereich noch nicht in 
vollem Umfang. Kritisch beurteilt wird die im liechtensteinischen 
Amtshilfeverfahren gewährte Information des Kunden über das 
Amtshilfeersuchen sowie die fehlende Möglichkeit der FMA, in allen 
von CESR und IOSCO geforderten Fällen Amtshilfe zu leisten. Durch die
vorliegende Gesetzesänderung werden diese Punkte unter Wahrung des 
Kundenschutzes behoben und die liechtensteinische Amtshilfe an die 
von IOSCO und CESR vorgegebenen Standards angepasst. Dies soll der 
FMA die Erlangung des Mitgliedsstatus bei IOSCO und des 
Beobachterstatus bei CESR und damit auch die Beteiligung an der neuen
europäischen Finanzaufsichtsstruktur ermöglichen.
"Mit der geplanten Gesetzesänderung kann sichergestellt werden, 
dass die liechtensteinischen Finanzintermediäre im Wertpapierbereich 
auch künftig an den europäischen und internationalen Finanzmärkten 
teilnehmen können und die Konkurrenzfähigkeit und die Reputation des 
Finanzplatzes Liechtenstein erhalten bleibt", so Regierungschef Klaus
Tschütscher zu den Beweggründen der Vorlage.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 4. August 2010.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Peter Beck, Ressortsekretär
T +423 236 64 40

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