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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abschaffung der Kindersubventionen und der Subventionen für Elektrofahrzeuge

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. November (pafl) - In ihrer Sitzung vom
24. November 2009 hat die Regierung einen Bericht und Antrag zuhanden
des Landtags verabschiedet, der die Abschaffung der 
Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz und die 
Abschaffung der Subventionen für Elektrofahrzeuge zum Inhalt hat. Die
Abschaffung dieser beiden Subventionsformen ist Teil der 
Sofortmassnahmen der Regierung, um den Staatshaushalt zu sanieren.
Der von der Regierung definierte Sanierungsbedarf beim 
Staatshaushalt beläuft sich auf 160 Millionen Franken. Die Sanierung 
des Staatshaushalts soll, basierend auf den finanzpolitischen 
Zielsetzungen der Kollegialregierung, ausgabenseitig erfolgen. In 
erster Linie sollen Staatsleistungen und Staatsaufgaben abgebaut oder
reduziert werden. Die finanzpolitischen Zielsetzungen, speziell der 
Zeitraum der Sanierung sowie der notwendige Sanierungsbedarf, um die 
Eckwerte des Finanzleitbildes zu erreichen, wurden vom Landtag bei 
der Debatte der Finanzplanung 2010 - 2014 mehrheitlich bestätigt.
Bei der nun vorgeschlagenen Abschaffung der Kindersubventionen 
nach dem Wohnbauförderungsgesetz und der Aufhebung der vor einigen 
Jahren eingeführten Subventionen für Elektrofahrzeuge handelt es sich
um Subventionsleistungen, die eindeutig als nicht notwendig im Sinne 
einer Priorisierung der staatlichen Förderpalette eingestuft werden 
müssen. Bei den Kindersubventionen handelt es sich um eine 
Familienförderung, die mit dem eigentlichen Gesetzesziel der 
Eigentumsförderung wenig zu tun hat. Dadurch wird auch ein gewisser 
Kreis von Einwohnerinnen und Einwohnern bevorzugt behandelt. Die 
Förderung von Elektrofahrzeugen hat zwar zu einem starken Wachstum 
der für die Förderung benötigten finanziellen Mittel geführt, aber 
die beabsichtigte Wirkung, einen Umstieg auf alternative 
Verkehrsmittel zu fördern, ist kaum messbar.
Die Regierung schlägt vor, diese zwei Staatsleistungen auf den 
nächst möglichen Zeitpunkt aufzuheben. Die Aufhebung beider 
Leistungen schafft weder Härtefälle noch wird ein Bevölkerungsteil 
benachteiligt. Diese erste "schmerzfreie" Abschaffung von 
Staatsleistungen entlastet in einem ersten Schritt die Ausgabenseite.
Die grosse Herausforderung der Haushaltssanierung wird jedoch von 
vielen bedeutend grössere Beiträge verlangen.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
T 1423 236 61 14

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