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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bericht und Antrag zur Revision des Kommunikationsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 24. November 2009 den Bericht und Antrag zuhanden 
das Landtags über die Revision des Gesetzes über die elektronische 
Kommunikation verabschiedet.
Im Jahr 2006 wurde mit Gesetz und Verordnung ein neuer 
Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation geschaffen, der mit 
dem entsprechenden EWR-Recht (Telekommunikationsrichtlinienpaket 
2002) übereinstimmt.
Mit der nun vorliegenden Revision werden die Erfahrungen in das 
Gesetz eingearbeitet, die seit der Einführung des neuen Rechtsrahmens
durch die Regulierungsbehörde und durch die Entscheidungen nationaler
und europäischer Behörden gesammelt werden konnten. Auch die 
Entwicklung, die im rechtlichen, insbesondere im EWR-rechtlichen, als
auch im technischen Umfeld im Bereich der elektronischen 
Kommunikation zwischenzeitlich eingetreten ist, ist in die 
Gesetzesrevision eingeflossen.
Weiters haben sich bestimmte Regelungsdefizite, vor allem beim 
Schutz der Nutzer, offenbart, die mit der Revision behoben werden. 
Damit im Zusammenhang stehen die Bekämpfung des Missbrauchs 
liechtensteinischer Rufnummern und die konsequente Durchsetzung der 
Struktur des liechtensteinischen Nummerierungsplanes.

Kontakt:

Amt für Kommunikation
Kurt Bühler, Leiter
T +423 236 64 80

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