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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des Kommunikationsgesetzes in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 30. Juni 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die
Revision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation 
(Kommunikationsgesetz; KomG) verabschiedet. Mit dem Gesetzes- und 
Verordnungspaket betreffend die elektronische Kommunikation wurde 
2006 ein neuer Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation in 
Liechtenstein geschaffen, der in Übereinstimmung mit dem 
einschlägigen EWR-Recht auf völlig neuen Prinzipien beruht. Seit der 
Einführung dieses neuen Rechtsrahmens konnten sowohl im Rahmen der 
Tätigkeit der Regulierungsbehörde für die elektronische Kommunikation
als auch aufgrund einschlägiger Entscheidungen nationaler und 
europäischer Behörden umfangreiche Erfahrungen gesammelt werden, die 
es anlässlich einer ersten KomG-Revision in das Gesetz einzuarbeiten 
gilt.
Darüber hinaus haben sich sowohl das rechtliche, insbesondere das 
EWR-rechtliche, als auch das technische Umfeld im Bereich der 
elektronischen Kommunikation zwischenzeitlich mit der gewohnten 
Dynamik entwickelt, sodass auch insofern eine Anpassung des geltenden
Rechts geboten ist. Weiters haben sich im neuen Rechtsrahmen 
bestimmte Regelungsdefizite, insbesondere hinsichtlich des Schutzes 
der Nutzer, offenbart, die es im Rahmen der gegenständlichen 
KomG-Revision zu beheben gilt. Damit im Zusammenhang stehen die 
Bekämpfung des Missbrauchs liechtensteinischer Rufnummern sowie die 
konsequente Durchsetzung der Struktur des Liechtensteinischen 
Nummerierungsplanes (LNP), wo ebenfalls Handlungsbedarf für den 
liechtensteinischen Gesetzgeber besteht.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. August 2009. Der Bericht 
kann im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der 
Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 60 09

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