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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Heimatschriftengesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 9. Juni 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die 
Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) verabschiedet. Die 
Teilrevision des Gesetzes ist durch den Beitritt Liechtensteins zu 
Schengen und die Übernahme des Schengen-Besitzstandes in nationales 
Recht sowie wegen der Integration eines elektronischen Chips in die 
Identitätskarte notwendig.
Mit der Teilrevision wird die gesetzliche Grundlage für die 
Ausgabe von biometrischen Reisepässen inklusive Fingerabdrücken nach 
den Vorgaben der Internationalen Luftfahrtsbehörde (International 
Civil Authority ICAO) und der Europäischen Union geregelt. Der heute 
in Verwendung stehende Reisepass enthält bereits eine 
maschinenlesbare Zone und biometrische Daten auf einem elektronischen
Chip. Diese biometrischen Daten sollen nun um den Fingerabdruck - ein
notwendiges Schengenkriterium - ergänzt werden. Diese neue Generation
von Reisepässen erweist sich durch die Aufnahme von Fingerabdrücken 
als noch fälschungssicherer.
Zudem werden im Zuge dieser Teilrevision einige bestehende 
datenschutzrechtliche Lücken geschlossen, wie die 
Identitätsüberprüfung anhand biometrischer Daten im Reisepass, die 
elektronische Personenkontrolle, die Verwendung der Ausweise im 
nichtöffentlichen Bereich und die Löschung von Daten im Pass- und 
Identitätskartenregister.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 23. Juli 2009. Der Bericht kann
im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der 
Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92
E-Mail: erik.purgstaller@rfl.llv.li

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