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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Reform des Erbrechts erarbeitet

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. Juni (pafl) - Die Projektgruppe "200
Jahre ABGB", welche im Sommer 2007 von der Regierung eingesetzt 
wurde, hat nunmehr in einem ersten Schritt einen 
Vernehmlassungsbericht betreffend die Reform des Erbrechts 
ausgearbeitet. Zeitgleich gehen die Vorlagen zum Sachwalterrecht und 
Ausserstreitgesetz aufgrund der engen rechtlichen Verbindung in die 
Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsberichte wurden in der 
Regierungssitzung vom 24. Juni 2008 verabschiedet.
Seit dem im Jahre 1847 in Geltung getretenen Erbrechtspatent 
verbindet das liechtensteinische und das österreichische ABGB im 
Erbrecht eine bis in die Gegenwart reichende enge Beziehung. Aufgrund
der Tatsache, dass nach der Ehe- und Familienrechtsreform im Jahre 
1993 nur noch punktuelle Neuregelungen in Liechtenstein vorgenommen 
wurden, ist eine grundlegende Reform unabdingbar geworden. "Vor allem
die in Österreich im Zuge des Familien- und 
Erbrechts-Änderungsgesetzes 2004 vorgenommenen Rechtsänderungen 
wurden bei uns bisher nicht nachvollzogen. Die dadurch bestehenden 
Nachführungsdefizite sollen nun behoben werden", erklärt 
Justizminister Klaus Tschütscher.
Da sich auch weiterhin eine enge Anlehnung an die in Österreich 
bestehende Rechtssituation empfiehlt, werden mit der Reform des 
erbrechtlichen Abschnitts des ABGB insbesondere folgende Ziele 
verfolgt: die ersatzlose Beseitigung der - vor allem Kinder 
diskriminierenden - erbrechtlichen Bestimmung über den Zeitpunkt der 
Feststellung der Abstammung und die Verbesserung des Erbrechts des 
überlebenden Ehegatten gegenüber entfernteren Verwandten der 
Seitenlinie sowie die Zulassung des aussergerichtlichen mündlichen 
Zeugentestaments nur noch als Notform.
Neben diesen Neuerungen werden in der gegenständlichen 
Vernehmlassungsvorlage auch weitergehende, von der österreichischen 
Fassung abweichende, Reformvorschläge unterbreitet. Diese betreffen 
vor allem die Verschiebung des Erbvertrages aus dem Hauptstück über 
die Ehepakte in den erbrechtlichen Abschnitt. Abgesehen von der neuen
Einordnung in das Erbrecht wird eine weitere Abänderung dahingehend 
vorgeschlagen, die Beschränkung der Zulässigkeit auf Ehegatten und 
Brautleute und auch die auf drei Viertel des Nachlasses aufzugeben. 
Die Ausarbeitung der Vorlage wurde darüber hinaus dafür genützt, 
unzeitgemässe und überholte Bestimmungen einer eingehenden 
rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und zeitgemässe 
Textadaptierungen vorzuschlagen.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 5. September 2008.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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