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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat dem
Landtag einen Bericht und Antrag betreffend der Abänderung des 
Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) unterbreitet. Damit sollen 
EU-Richtlinien in gültiges Recht übernommen werden und eine bereits 
gültige Bestimmung klarer gefasst werden.
Die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Personen- und 
Gesellschaftsrechts sind am 31. Dezember 2000 in Kraft getreten und 
waren erstmals für das Geschäftsjahr 2002 anzuwenden. Damit wurden 
Richtlinien über den Jahresabschluss, über den Konzernabschluss, 
sowie Teile der EU-Bankbilanz- und der 
EU-Versicherungsbilanzrichtlinie in liechtensteinisches Recht 
transformiert.
In den letzten Jahren sind diese, für die Rechnungslegung 
relevanten EU-Richtlinien mehrmals modernisiert worden. Die 
jeweiligen neuen bzw. geänderten Regelungen wurden unter Ausnutzung 
der vorhandenen Spielräume jeweils in liechtensteinisches Recht 
transformiert.
Im Jahre 2006 hat die EU zwei zusätzliche Rechtsakte erlassen, mit
welchen die europäischen Rechnungslegungsvorschriften neuerlich 
geändert wurden. Die entsprechenden Richtlinien sind aufgrund des 
EWR-Abkommens in liechtensteinisches Recht zu transformieren, was mit
der Vorlage geschehen soll. Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien 
wurde ausserdem zum Anlass genommen, eine nach Ansicht der 
EFTA-Überwachungsbehörde nicht präzise genug umgesetzte Bestimmung 
klarer zu fassen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 60 34

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