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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verkehrsverordnungen erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 18. März die neu geschaffene 
Chauffeurzulassungsverordnung, die abgeänderte 
Verkehrszulassungsverordnung sowie die geänderten Weisungen 
betreffend Ausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat 
erlassen.
Die neue Chauffeurszulassungsverordnung regelt die Zulassung von 
Fahrzeugführern zum Transport von Personen und Gütern auf der 
Strasse, ihre Weiterbildung und die Anforderungen an die 
Weiterbildungsstätten. Mit der Verordnung werden entsprechende 
EG-/EWG-Richtlinien umgesetzt.
Berufschauffeure müssen gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung 
zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für Personen- 
und/oder Gütertransport erwerben und sich regelmässig weiterbilden. 
Der Fähigkeitsausweis für Berufschauffeure wird jeweils befristet auf
5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieser Zeitspanne müssen die 
Chauffeure total 35 Weiterbildungsstunden nachweisen, um den 
Fähigkeitsausweis um weitere 5 Jahre verlängern zu können. Die 
Neuregelung gilt ab 1. September 2009.
Aufgrund der neu geschaffenen Chauffeurzulassungsverordnung musste
auch die Verkehrszulassungsverordnung punktuell angepasst werden. 
Weiters wurden die Weisungen betreffend Ausstellung des 
Führerausweises im Kreditkartenformat überarbeitet und an die 
aktuellen Begebenheiten angepasst.

Kontakt:

Motorfahrzeugkontrolle
Fidel Frick, Amtsleiter
Tel.: +423 236 75 00

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