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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuorganisation der Kulturförderung

(ots)

Vaduz, 5. Juli (pafl) -

Mit einem neuen
Kulturförderungsgesetz will die Regierung die Förderung der 
kulturellen Tätigkeit von privaten Personen und Organisationen neu 
regeln und in die Zukunft führen. Mit ihrem in der Sitzung vom 4. 
Juli 2006 verabschiedeten Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision 
des Kulturförderungsgesetzes gibt sie aber auch gleichzeitig das 
Bekenntnis des Staates zur Achtung der Unabhängigkeit, Freiheit und 
Vielfalt der kulturellen Tätigkeit ab.
War die Kulturförderung bislang in verschiedenen Gesetzen verankert, 
so soll in Zukunft der Bereich der Förderung privater kultureller 
Tätigkeit in einem Gesetz zusammengefasst werden. Auch die bisher in 
die Förderung involvierten staatlichen Institutionen (Kulturbeirat 
der Regierung und Stiftung "Pro Liechtenstein") werden zu einer 
Institution (Kulturstiftung Liechtenstein) zusammengeführt und mit 
den notwendigen Kompetenzen ausgestattet. Mit diesem Vorgehen werden 
die Organisation und das Verfahren im Bereich der Kulturförderung 
massgebend vereinfacht, was für alle Betroffenen einen deutlichen 
Mehrwert bringt. Der zeitliche und administrative Aufwand wird 
verringert. Die neuen Strukturen und klaren Kompetenzregelungen 
schaffen Effizienz und Transparenz.
Das gültige Kulturförderungsgesetz stammt aus dem Jahre 1990 und 
damit aus einer Zeit, in der sich das kulturelle Leben in 
Liechtenstein ganz anders präsentierte. Die Entwicklung der letzten 
Jahre zeigt auf, dass sich das kulturelle Leben in Liechtenstein in 
einer ausgesprochenen Phase des Wachstums befindet. Mit dieser 
Entwicklung hat sich der Aufgabenbereich für die betroffenen 
staatlichen Stellen massgeblich geändert und der Ruf nach 
staatlicher Förderung hat markant zugenommen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Stabsstelle für Kulturfragen
Thomas Büchel
Tel.: +423/236 60 80

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