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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeändert

(ots)

Vaduz, 24. November (pafl) -

Die Regierung hat die
Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeändert. Darin werden 
notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich aus praktischen 
Erfahrungen oder auf Grund von Empfehlungen der Leistungskommission 
ergeben haben.
Eine zentrale Änderung der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz 
besteht darin, dass in Liechtenstein ein System der Diagnoseangaben 
so festgelegt wird, das sowohl den datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen umfassend Rechnung trägt, als auch eine wirkungsvolle 
Grundlage für vermehrte Kostentransparenz bildet.
Durch die Errichtung einer Kosten- und Qualitätskommission erhält 
die Regierung ein beratendes Gremium. Die Kommission erarbeitet in 
erster Linie Empfehlungen zur Festlegung der Kostenziele. Sie soll 
jedoch auch zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Stellung 
nehmen, also in erster Linie zu den Massnahmen, welche 
Leistungserbringer und Krankenkassenverband vereinbaren. Im Weiteren 
soll sich die Kommission auch zu Daten und Statistiken sowie zu 
Massnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen 
äussern können.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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