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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Wohnbauförderung: Subvention für Objekte in verdichteter Überbauung bleibt

(ots)

Vaduz, 22. September (pafl) -

Der Landtag hat in seiner
Sitzung vom 13. Mai 2004 die Regierungsvorlagen zur Abänderung des 
Wohnbauförderungsgesetzes und die Abänderung des 
Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung behandelt. Die 
Vorlagen wurden im Landtag begrüsst, Eintreten war unbestritten. Zu 
einzelnen Bestimmungen wurden verschiedene Abänderungsvorschläge 
vorgebracht, zu denen die Regierung in einer Stellungnahme an den 
Landtag Stellung nimmt.
Die Regierung hat in ihrer überarbeiteten Gesetzesvorlage zahlreiche 
Vorschläge des Landtages berücksichtigt. Im Wesentlichen erfuhr die 
Vorlage im Anschluss an die erste Lesung folgende Änderungen:
  • Anstelle eines erhöhten Darlehens für Objekte in verdichteter Überbauung ist wiederum eine Subvention vorgesehen. Der neue Vorschlag sieht vor, dass eine Subvention von einem Drittel des Darlehens gewährt wird.
  • Erfolgt eine Rückzahlung des Darlehens innerhalb von zehn Jahren muss diese Subvention ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
  • Für später geborene Kinder sollen entgegen der ersten Vorlage an den Landtag auch in Zukunft Subventionen für Kinder ausgerichtet werden, allerdings nur wenn das höchstzulässige Einkommen nicht überschritten wird.
  • Die Bestimmung in Bezug auf die Tilgung des Darlehens wurde aufgrund der ersten Lesung im Landtag nochmals überarbeitet. Insbesondere wird gemäss dem neuen Vorschlag die Progression für die Festlegung der Tilgungsrate bis zu einem Betrag von 180'000 Franken fortgeführt.
  • Die Übergangsbestimmungen wurden dahingehend ergänzt, dass Objekte, die nach dem Kubikmetersystem gefördert wurden und die höchstzulässigen Flächen gemäss dem neuen Gesetz überschreiten, im Falle einer Eigentumsübertragung nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes wiederum gefördert werden können.
Die aufgrund der ersten Lesung im Landtag vorgenommenen Änderungen 
ändern nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung des Gesetzes, 
wonach die Eigenverantwortung der Förderungsnehmer und auch der 
Banken in den Vordergrund gerückt wird, indem die 
Kontrollvorschriften stark reduziert werden.

Kontakt:

Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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