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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des Gesetzes über den Konsumkredit

(ots)

Vaduz, 25. August (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf
für die Totalrevision des Gesetzes über den Konsumkredit genehmigt 
und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 29. Oktober 2004 
unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann auch von weiteren 
Personen bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im 
Internet unter www.rk.llv.li-Vernehmlassungen bezogen werden.
Ziel der Vorlage ist es, die in der Schweiz auf 1. Januar 2003 in 
Kraft getretenen Änderungen im Bereich Konsumkredit auch in den 
liechtensteinischen Rechtsbestand zu überführen. Mit der Vorlage 
soll der Schutz der Konsumenten im Bereich des Konsumkredits 
verbessert werden. Zu schützen sind dabei namentlich jene 
Konsumenten, die nicht in der Lage sind, ihre wirtschaftliche 
Situation richtig einzuschätzen oder die nicht der Versuchung 
widerstehen können, einen für sie ruinösen Konsumkredit zu 
beanspruchen.
Die Revision orientiert sich am Geltungsbereich des geltenden 
Konsumkreditgesetzes. Der Schutz des Konsumenten wird im 
Wesentlichen verbessert. Das Konsumkreditgesetz äussert sich auch 
zur Kreditvermittlung sowie zur Bewilligungspflicht bei gewerblicher 
Kreditvergabe oder Kreditvermittlung.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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