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SGCI: Neuer Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie

Zürich (ots)

Seit dem 1. Januar 2004 gilt der neue
Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz
(Pharmakodex). Er ersetzt den bisherigen Pharma-Fachwerbungs-Kodex
(PFK). Neben der Fachwerbung für Arzneimittel regelt der Pharmakodex
neu auch die Beziehungen der Pharmaunternehmen zu Ärzten und
Apothekern, und zwar bei Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung
sowie bei der klinischen Arzneimittelforschung.
Der Pharmakodex ist eine ethisch motivierte Vereinbarung der
Pharmaunternehmen. Damit dokumentieren diese ihr Bekenntnis zur
Eigenverantwortung und Selbstkontrolle in Bereichen, in denen
Interessenkonflikte zu vermeiden sind. Dies gilt namentlich für die
Beziehungen der Industrie zur Ärzte- und Apothekerschaft, die sich
bei Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung sowie bei der
klinischen Forschung ergeben können.
Ausserdem regelt der Pharmakodex, wie schon der bisherige PFK, die
Fachwerbung für Arzneimittel. Die Fachwerbung richtet sich
ausschliesslich an die Ärzte, Apotheker und Drogisten. Der
Pharmakodex verlangt, dass sie genau, ausgewogen, objektiv und fair
zu sein hat. Im Sekretariat von SGCI Chemie Pharma Schweiz sorgt ein
praktizierender Arzt im Teilzeitmandat dafür, dass regelwidrige
Fachwerbung überprüft und fehlbare Unternehmen zur Korrektur
veranlasst.
Motiv für den neuen Pharmakodex sind die gestiegenen ethischen
Anforderungen an das Verhalten der Unternehmen. Mit dem Pharmakodex
verpflichtet sich die Industrie auf Verhaltensregeln, die für die
Ärzteschaft analog bereits gelten (Empfehlungen der Schweizerischen
Akademie für Medizinische Wissenschaften vom September 2002 zur
Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie). Diese
Empfehlungen beziehen sich auf das Verhalten der Ärzte, wenn sie an
Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung sowie an klinischen
Forschungsprojekten teilnehmen, die von der Industrie gesponsert
werden.
Seit 1969 verfügt SGCI Chemie Pharma Schweiz über einen
Verhaltenskodex für Pharmaunternehmen. Die schweizerische
Heilmittelbehörde (heute Swissmedic) hat die eigenverantwortliche
Überwachung namentlich der Fachwerbung durch die SGCI von jeher
anerkannt. Sie unterstützt auch den neuen Pharmakodex.
Weitere Informationen: Pharmakodex unter
   http://www.sgci.ch/plugin/template/sgci/*/11386

Kontakt:

SGCI Chemie Pharma Schweiz
Dr. Dieter Grauer, Stv. Direktor
E-Mail: dieter.grauer@sgci.ch
Tel. +41/1/368'17'28
Internet: www.sgci.ch

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  • 29.12.2003 – 10:00

    SGCI : Klare Vorgaben für die Anwendung der Gentechnik

    Zürich (ots) - SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst das Inkraftsetzen des neuen, vom Parlament im Frühjahr 2003 verabschiedeten Gentechnikgesetzes (GTG) auf den 1.1.2004. Mit einem der weltweit strengsten Gesetze für die Anwendung der Gentechnik im ausserhumanen Bereich sind klare Vorgaben geschaffen worden, welche auch in der Schweiz wieder zu neuen Forschungsaktivitäten im Bereich Landwirtschaft und Ernährung ...