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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Klare Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen

(ots)

Vaduz, 14. Mai (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf für
ein Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen genehmigt 
und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis Ende Juli 2004 
unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der 
Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht 
bei der Regierungskanzlei beziehen. Ziel der Vorlage ist es, die EG- 
Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleitungen ins 
liechtensteinische Recht umzusetzen. Kerninhalt der Richtlinie sind 
die umfassenden Informationspflichten gegenüber dem Konsumenten 
sowie ein Rücktrittsrecht. Die neue Richtlinie betrifft alle 
Finanzdienstleistungen für Privatkunden wie Bankdienstleistungen, 
Versicherungs- oder Wertpapierdienstleistungen, die im Fernabsatz - 
per Telefon, Telefax oder über das Internet - vertrieben werden.
Die Richtlinie zielt auf die europaweite Angleichung der 
Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (z.B. 
Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung, Geldanlage) an 
Konsumenten, insbesondere per Telefon, Fax oder Internet. Sie 
schliesst damit eine Lücke im europäischen Verbraucherschutzrecht. 
Um trotz des fehlenden persönlichen (physischen) Kontakts zwischen 
den Vertragspartnern eine wohlüberlegte Vertragsentscheidung der 
Konsumenten zu ermöglichen, wird den Unternehmern die Pflicht 
auferlegt, ihre Kunden rechtzeitig über die für den 
Vertragsabschluss wesentlichen Umstände zu informieren. Ausserdem 
erhält der Konsument das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist vom 
Vertrag zurückzutreten. Dadurch soll das Vertrauen der Konsumenten 
in die Vertriebsform "Fernabsatz" im Bereich Finanzdienstleistungen 
gefördert werden. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen 
grenzüberschreitend mittels Fernkommunikation absetzen, sollen von 
der Vereinheitlichung der Rechtsnormen profitieren.
Zu den wichtigsten Bestandteilen der Regelungen gehören gestiegene 
Anforderungen an die Informationspflichten des Anbieters. Dieser 
muss künftig dem Kunden auf dem Papierweg oder über einen anderen 
"dauerhaften Datenträger" (Computer-Diskette, CD-ROM oder E- Mail) 
vor Vertragsabschluss umfangreiche Informationen zur Verfügung 
stellen, unter anderem die Identität des Lieferers, Kontaktadresse, 
Zahlungsmodalitäten, vertragliche Rechte und Pflichten sowie 
Einzelheiten über Art und Umfang der angebotenen und erbrachten 
Leistung.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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