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Fürstentum Liechtenstein

Finanzplatz Liechtenstein: Reformen erfolgreich weitergeführt

Vaduz (ots)

Jahresziele der Regierung im Bereich Sorgfaltspflichten erreicht
Die von Regierungschef Otmar Hasler bei einer
Pressekonferenz am 28. Dezember 2001 angekündigten konsolidierten
Zahlen zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten und
Erstellung der Geschäftsprofile wurden heute von der Stabsstelle
Sorgfaltspflichten veröffentlicht. Demnach beträgt die
Umsetzungsquote der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten
Personen über alle Banken per 31. Dezember 2001 98.0 Prozent. Die
Quote für die Erstellung der Geschäftsprofile beträgt 97,2 Prozent.
Auf Konten, von denen der wirtschaftlich Berechtigte nicht bekannt
ist, sind bis zum Vorliegen der vollständigen Dokumentation keine
Vermögensabflüsse möglich.
Damit ist ein wesentlicher Schritt in dem von der Regierung seit
Monaten durchgeführten weitreichenden Massnahmenprogramm für einen
sicheren und attraktiven Finanzplatz Liechtenstein erfüllt. Die
Verkürzung der Übergangsfrist im Sorgfaltspflichtgesetz auf den 31.
Dezember 2001 war für den Finanzplatz Liechtenstein eine grosse
Herausforderung gewesen.
Liechtenstein steckt inmitten eines Prozesses der Umstellung und
Anpassung seines Finanzplatzes im Rahmen der internationalen
Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche, Organisierte Kriminalität und
internationalen Terrorismus. Der Finanzplatz Liechtenstein hat dabei
grundlegende Veränderungen erfahren, die auf die Erreichung höchster
internationaler Standards im Bereich der Finanzdienstleistungen
abzielen.

Kontakt:

Dr. Gerlinde Manz-Christ
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +423/236-6180 oder +423/776-6180

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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